Beiträge von Akiram

    Danke Beverly,


    das ist so ungefähr bei meiner Tochter, mit den Angaben. Ja wenn man nicht so oft damit zu tun hat sieht man da nicht mehr durch. Die von den entsprechenden Ämtern müßten auch wirklich da mehr Infos dazu geben.


    Freundliche Grüße !

    Sory Kitti121,


    ich habe oben nicht erwwähnt das sie vom 1.4.-31.7.2011 auch einen Bescheid bekommen hat und ich denke das ist der komplette Sozialsatz der da genannt wurde. Darum die Frage nach dem Wiederspruch.


    Kannst du bitte dazu noch was sagen.
    Danke!

    Hallo liebe Forummitglieder,


    ich schreibe im Namen meiner Tochter 23 Jahre, da sie noch keinen PC hat. Den PC hatten wir immer zusammen genommen. Mein Mann und ich sind aus beruflichen Gründen in eine andere Stadt gezogen und unsere Tochter in eine eigene Wohnung, da sie in der Stadt eine Arbeit hatte. Leider seid Oktober 2010 nicht mehr. Dann bekam sie ALG I 423,30 €. Außerdem hat sie einen Wohngeldantrag gestellt, dort war man erstaunt, das das AA ihr nicht gesagt hat sie soll einen Antrag auf ALG II stellen. Das hat sie nun getan und die Bescheide bekommen.
    Unsere Frage zu den Bescheiden: Es werden Einkommensbereinigungen angegeben. Kann uns bitte mal erklärt werden, was das genau ist. Ich schreibe auch gleich mal die Beträge mit.


    5.1.- 31.1.2011 Einkommensber. - 105,55 €
    1.2.- 28.2.2011 Einkommensber. - 117,28 €
    1.3.- 31.3.2011 Einkommensber . 86,01 €


    Und außerdem bekommt meine Tochter nur bis 23.3.2011 Arbeitslosengeld, warum ist da eine Berechnung bis 31.3.2011 vorgenommen wurden. Ist das ein Fehler vom Amt und muß sie da Wiederspruch einlegen.


    Wir würden uns freuen wenn jemand uns darauf eine Antwort geben könnte.


    Vielen Dank im Vorraus!! Akiram

    Danke Danielo,


    Erst wird man vom AG beschissen und dann vom AA. Nun ich habe ja noch 6 Monate, aber schenken werde ich denen nichts. Ich wollte mich eigentlich Selbständig machen, aber das kann noch etwas Zeit in Anspruch nehmen und da bekomme ich auch die Unterstützung nicht vom AA, da ich ja noch mind. 90 Tage ALG bekommen muß. Ich werde meinen Plan ändern, man ist ja so und so auf sich allein gestellt. Das Geld vom AA und von meinem EX-AG hätte ich natürlich gut für meine Selbständigkeit gebraucht.


    Ein schönes Wochenende von Akiram :);):o

    Vielen Dank Danielo für die Antwort.


    Angenommen ich bekomme jetzt das eingeklagte Geld von ca. 5.000,00 €, was rechnet man dann an und was habe ich für Freibeträge. Ich bin 54 Jahre. Außerdem ist das ja eigentlich Lohn aus meiner Tätigkeit 2008-2009.

    Hallo,


    ich bin neu hier und finde dieses Forum klasse, darum bin ich mir sicher hier eine Antwort von Euch zu bekommen.
    Ich habe, Gott sei dank, von April 2007 bis August 2009 eine Arbeit gehabt. Allerdings von April 2007 bis Mai 2008 als Mini-Job in der gleichen Firma.iErst teilte mir das AA mit ich habe Anspruch auf ALG 1 bis 30.08.2010. Nun eine Änderung auf 240 Tage, also bis 30.4.2010. Angeblich haben die bei meinem EX-AG nachgefragt weil er das nicht in der Arbeitsbescheinigung angegeben hat. Nun wenn ich bis April keine Arbeit finde bin ich wieder Harz 4.
    Mein Problem ist aber, ich bin gegen die Kündigung vorgegangen und habe eine Forderung auf Nachzahlung gestellt. Der Gütetermin ist als solches geplatzt. Nun ist der Kammertermin erst im Mai 2010.
    Meine Frage an Euch: Wenn ich jetzt Harz 4 bekomme, wie wird das alles berechnet, was wird mir angerechnet usw.


    Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus! Akiram:):mad::)