Beiträge von jupp55

    Komisch,seit wann ist ein Stiefvater überhaupt Zahlungspflichtig! Im Unterhaltsgesetz steht was von 630 Euro die Eltern (leibliche) zahlen müssen!(Bis 25) Wenn das Kind in der Ausbildung ist kommen glaub ich noch mal 90 Euro Mehrbedarf dazu!l Dieser Betrag wird durch 2 geteilt und ist anteilig von jedem Elternteil zu tragen! Muss aber nicht zwingend in Bar erfolgen! Kann auch durch Kleidung oder essen abgegolten werden!

    Hallo,
    Ruf doch mal bei denen an! Das wird das beste sein! Oder gehe hin! Wie dass mit Verjährung ist weis ich nicht genau! Wenn Du heute eine Rechnung bekommst bei der die Forderung älter wie 3 jahre musst Du die nicht bezahlen! Weiß nicht wie das bei Sozialleistungen ist!


    Verrückt machen würde ich mich aber erst mal nicht! Wenn du wirklich zuviel bekommen hast müssten die Pfänden und ich geh mal davon aus dass bei Dir nix zu holen ist :p

    Hallo,also im Gesetz steht folgendes:
    Regelanwartschaftszeit
    Die Regelanwartschaftszeit erfüllt, wer innerhalb der Rahmenfrist mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat.
    Die Rahmenfrist beträgt 2 Jahre!


    Wenn in den 2 Jahren verschiedene Arbeitgeber bzw. Einkünfte vorliegen müssen die den Durschnitt ausrechnen! So seh ich dass! Von 12 Monaten beim gleichen Arbeitgeber steht nix im Gesetz!


    Lass Dir mal den Gesetzestext zeigen wo drinsteht dass man 12 Monate beim gleichen Arbeitgeber arbeiten musste!


    Die machen scheinbar Ihre eigenen Gesetze! beamte halt :mad: