Beiträge von kermit frog

    hallo
    ich bekomme alg1 und alg2
    meine jetzige wohnung ist 50 euro zu teuer
    der arbeits markt ist wo ich jetzt wohne tot
    ausser dem ist so ein kerl gegen den ich vor gericht augesagt habe
    hinter mir her er ist zwar zu 1,5 jahren verknackt worden aber jetzt geht das
    zum landgericht
    ich traue mich so gut wie nicht aus dem haus nur wenn es wirklich nötig ist
    habe 30 kg zugenommen
    belastet mich sehr


    nun bin ich auf die idee gekommen in eine andere große stadt zu ziehen
    ich möchte dann mein geburtsname wieder annehmen
    bin mir sicher das er mich dort nicht findet


    darf ich den umziehen
    was muss ich beachten


    danke euch

    hallo
    meines wissens ist kindergeld/unterhalt als einkommen der kinder zurechnen dann ist noch wichtig wie alt deine kinder sind
    ich liste dir das mal auf
    kinder bis vollendung 6 lebensjahr 215€=60% der rl
    kinder von 7 bis14 jahren 251€=70% der rl
    kinder von 15 bis 25 jahren 287€ =80% der rl
    rl =regelleistung(359€)
    davon must du dann das kindergeld und unterhalt abziehen
    aber noch ein tip wenn du nun aleinerziehend bist gibtes noch extra geld vom amt bitte beantragen
    hofe konte dir helfen

    hallo
    1person 45 qm plus 1te kind 15qm plus 2te kind 15qm sind bei mir 75 pm gesamt


    natülich gibt es die möglichkeit das du da wohnen kanst die 40 €der kalt miete musst du selber tragen(qm egal)wenn du nicht ausziehen willst- nebnkosten werden max 1,52€pro qm gezahlt (die heizkosten sind extra zu berücksichtigen) arge zahlt aber immer nur für maximal 75qm (rede mit dein vermieter ob der mietvertrag so geändert wird das das mit den nebenkosten passt da ja eine person weniger da ist )
    heitzkosten sind aber in voller höhe von der arge zu zahlen


    auf grund einer trennung scheidung kannst du aber auch darauf bestehen das die arge 6monate die gesammte miete in voller höhe zahlt dann wird die arge dich aber auffordern dir innerhalb der zeit eine neue günstigere wohnung zu suchen
    ich hoffe ich konnte deine frage beantworten

    hallo
    du must dir ersteimal eine wohnung suchen wichtig nicht gleich mietvertrag unterschreiben mietbescheinigung vom vermieter aufüllen lassen dann ab zur arge persönlich geht schneller


    wenn arge sein ok gibt
    stellst du ein antrag auf umzugshilfe(fahrzeug,helfer,material kartons usw) lege 3 kostenvoranschläge bei wichtig arge stimmt nur den günstigsten zu
    antrag stellen auf übernahme von renovierungkosten
    antrag stellen auf übernahme einer kaution (darlen)
    antrag stellen auf erstaustatung für dich und dein kind (es wird geprüft was dir euch noch fehlt)


    noch ein tip wenn deine jetzige wohnung bei der kaltmiete maximal 10% übersteigt spricht eigendlich nicht dagegen das dort wohnen bleiben kanst (wiederspruch)


    wenn die kaltmiete höher als die 10% sind kannst du dir aber auch überlegen die gesammten mehrkosten selberzutragen

    hallo
    ich bin mir sicher das das kein problem gibt du bist über 25
    erkundige dich mal bei einer anderen arge nach möglichkeit die wo du hinziehen willst schliesslich wären die dann für dich zuständig
    natürlich sagen die nein die wollen geld sparen
    ein grund brauchst du nicht hast ja vorher kein alg2 bekommen aber wenn doch streit mit deinen eltern
    bekommen deine eltern alg2 ???
    haben sie geld???
    das könnte noch eine rolle spielen


    wenn du deine ersten wohnung beziehst steht dir eine pauschale pro qm zu ist aber nicht die welt mansche argen geben aber auch gutscheine für caritas sozialkaufhaus etc.

    hallo


    ich habe da ein problem
    ich war am arbeiten alte wohnung gekündigt zum 31.10.09
    am 22.09.09 habe ich den neuen mietvertrag unterschrieben
    28.09.09 kündigung vom arbeitgeber:mad:
    28.09.09 bei arbeitsamt gemeldet
    habe noch rest gehalt für 2 wochen bekommen 26.10.09
    28.10.09 bei arbeitplus (arge) gemeldet


    unzug in die neue wohnung


    bis alg1 berechnet war es schon 6.11.09 habe anspruch
    09.11.09 bei arge nochmal gemeldetda alg1 nicht reicht
    antrag erst am 18.11.09 von sb angenommen (urlaub)
    anspruch besteht alg2 aber ich muss ca 50 euro selber von der kaltmiete tragen ist auch ok
    sb teilte mir mit das rückw. vom 28.10.09 gezahlt wird aber das keine kaution gezahlt werden kann
    da ich mir die wohnung nicht genehmigt haben lassen


    da frage ich mich wie ich das hätte machen sollen ich war am arbeiten und bin bei der unterzeichnung des mietvertrag davon ausgegangen das mein arbeitgeber mich weiter beschäftigt!!



    wer kann mir helfen