Beiträge von Annabel

    Hallo!


    Das habe ich mir schon gedacht, ab er warum sagt die vom Amt es gäbe diese Möglichkeit? Das Kind ist auch nicht von meinem Freund. Mir geht es auch nicht darum ob ich die vollen Bezüge bekommen werde oder nicht. Nur die Beiträge der Krankenkasse muss mein Freund doch nicht auch noch bezahlen, dann hätte wir nichts zum Leben und das wäre ziemlich heftig. Es geht sich erstmal nur um das erste Jahr.


    Die Frau vom Amt meinte ja weil meine Tochter nicht von meinem Freund ist könnte man das mit dem 1 Jahr auf Probe machen. Ich werde sie aber die Tage nochmal anrufen, wie das jetzt wirklich ist. Sicher bekomme ich UVG weiter, aber das wichtigste sind Krankenkassenbeiträge und ich denke da ich ein schwerbehindertenausweiss habe für sie wird das auch kein Problem sein.



    Wir werden sehen wie sich das entwickelt!


    Aber ihr könnt trotzdem mir hier euere Meinung schreiben. Es ist halt auch schwierig alles zu beurteilen aufgrund unserer besonderen Situation mit meiner Tochter.


    Annabel

    Hallo ihr Lieben!


    Ich bin alleinerziehende Mutter und bekomme Arbeitslosengeld 2, da ich noch 1,5 Jahre Erziehungsurlaub habe. Der Erzeuger meiner Tochter zahlt kein Unterhalt. Ich bin während meiner Ausbildung schwanger geworden und habe mich damals für 3 Jahre Erziehungsurlaub entschieden. Meine Tochter hat einen Schwerbehindertenausweis aufgrund ihres schweren Herzfehlers.
    Ich habe einen neuen Freund der in Bayern wohnt und wir planen bald zusammen zu ziehen. Jetzt weiss ich nicht ob mir überhaupt noch Leistungen zu stehen, denn mein Freund hat einen Job. Nur eigentlich muss er ja nicht für die kleine mitzahlen und ich kann auf aufgrund der noch regelmäßigen Arztbesuche auch nicht arbeiten gehen. Noch habe ich ein Attest was ich auch immer wieder bekommen werde bis sie 3 Jahre alt ist.
    Ich habe folgende Frage: Bekommen wir noch unterstützende Leistungen? Denn es muss ja auch einer die Krankenkassenbeiträge bezahlen! Wer kommt dafür auf?


    Ich habe mal gehört das es dieses Wohnen auf Probe man machen kann, in dem man ein Jahr auf Probe wohnt und weiter seine Bezüge bekommt für den Fall das die Beziehung in die Brüche geht. Meine Gemeinde sagte sie machen das halt bei Päärchen wo einer der beiden nicht der leibliche Elternteil ist. In Bayern sagte man mir, das man das von Fall zu entscheiden muss. Wie seht ihr denn Fall bei uns?


    Wohngeld, Kindergeld und UVG die laufen weiter soweit ich das jetzt rausgefunden habe.


    Bitte melde euch auf meine Frage


    Danke schonmal für die Antworten


    Annabel