Beiträge von Eleonore

    Freiwillig hat sie den Unterhalt wohl nicht bekommen, sonst hätte sie ja nicht klagen müssen! Und vor der Klage wird der Vater erst mal aufgefordert, nicht wahr?
    Gruss, D.Linn

    Ich kann deine Verbitterung verstehen, versuch doch mal mit deiner Ex ganz sachlich zu reden, vielleicht könnt ihr euch entgegenkommen. Ist halt eine emotionale Sache, wenn ein Kind da ist, es kann ja nicht bei beiden gleichzeitig leben. Aber letztendlich kommt es dem Kind zugute, wenn sich die Eltern einig sind, da sollte jeder über seinen Schatten springen

    Ich danke lirafe für ihre kompetenten Ratschläge, habe die gleiche Einstellung ( würde mich mit dem Teufel verbinden), hab auch auf so manche Unterhaltszahlung verzichtet, nur um den Kontakt nicht zu stören, aber ich muss dem Vorredner ( sundowner), mal sagen, dass er wohl noch nie mit einem eigenen Kind zusammengelebt hat, sonst würde er so nicht reden.
    Gruss, Eleonore

    Liebe Lirafe,
    vielen Dank, mir fällt ein Stein vom Herzen, aber was wäre, wenn er auf Schreiben vom Bafögamt nicht reagieren würde?
    Kann man ihn zwingen und wenn ja, wie? Ich habe da meine, ich denke, berechtigten, Zweifel. Ich kenne ihn nur zu gut.
    Viele Grüsse, D.Linn

    Vielen Dank für die vielen hilfreichen Tips und Hinweise. Ich habe inzwischen mit dem Vater gesprochen, habe ihm gesagt, dass er ja nicht mehr zahlen müsse, ob er aber trotzdem mit 100 Euro noch dabei ist. Er sagte es mir zu, und ich war sehr erleichtert. Mal sehen, ob er es auch wahr macht. Zum Rechtsanwalt zu gehen, halte ich für den letzten Ausweg, den ich aber scheue. Ich weiss genau, dass er dann stur würde und garnichts mehr ginge. Ausserdem möchte ich den guten Kontakt nicht kaputt machen. Also erst mal auf die sanfte Art. Ausserdem brauche ich seine Mithilfe, wenn meine Tochter nächstes Jahr Bafög beantragt.
    Viele Grüsse, D.Linn

    Hallo, ihr Lieben,
    der Mann vom Jugendamt sagte mir, dass dem Unterhaltspflichtigen 1100 Euro netto monatl. bleiben müssen, nur was darüber hinaus geht, wird zum Unterhalt gerechnet. Da der Vater zwar selbstständig ist, aber hoch verschuldet, ist es ein leichtes, den Eigen-Verdienst gering einzustufen. Einen Titel haben wir, aber wie es aussieht, nützt das nichts. Wo nichts ist, kann man auch nichts holen. Er drohte mir auch schon mit:"Dann mach ich halt den Laden dicht!" Aber mir, bzw. meiner Tochter fehlt halt das Geld Ich arbeite zwar Vollzeit, verdiene aber als Verkäuferin nicht viel.
    Gruss, D.Linn

    Es ist mir vom Jugendamt gesagt worden, dass das freiwillige soziale Jahr keine Ausbildung ist und auch nicht sein muss, d. h. es ist ja freiwillig und darum kein Unterhaltsanspruch besteht. Danach, wenn sie studiert, bekäme sie ja Bafög. Muss ich mich also damit abfinden?
    Vielen Dank für die Antworten
    D. Linn

    Hallo,
    ich habe eine 19jährige Tochter, die im Sommer ihr Abitur gemacht hat und jetzt ein freiwilliges soziales Jahr absolviert. Hat sie nun keinen Anspruch mehr auf Unterhalt? Bisher zahlte ihr Vater den Mindestsatz und hat das jetzt eingestellt.