Beiträge von sunny01

    Hallo,


    ich habe nach langem Hin und Her endlich eine Umschulung von der ARGE bewilligt bekommen. Auf dem Bildungsgutschein steht, dass die Kosten so lange übernommen werden, wie eine Hilfebedürftigkeit besteht.


    Nun ist es so, dass mein Lebensgefährte nach seiner Weiterbildung ab Sommer dann wieder Vollzeit arbeiten wird, d.h. bestimmt so ab ca. 1200 Euro netto verdienen wird.


    Heißt das dann, dass meine Hilfebedürftigkeit endet, da ja dann mein Lebensgefährte für meinen Lebensunterhalt aufkommen kann, und ich die Umschulung dann abbrechen muss? Das wäre für mich eine Katastrophe, da ich so lange dafür gekämpft habe.


    Wäre toll, wenn mir jemand einen Rat geben könnte.


    Liebe Grüße
    Sunny