Beiträge von Venjascha

    Hallo,


    weiß jemand von Euch, ob


    "...
    3. wenn im Zusammenhang mit der vorhergehenden Ausbildung der Zugang zu ihr eröffnet worden ist, sie in sich selbständig ist und in derselben Richtung fachlich weiterführt,..."


    wirklich heißt, dass wenn die Uni mich nur genommen hat mit Berufsausbildung + Berufstätigkeit, ich keinen Anspruch auf Bafög habe?


    Was hab ich davon zu halten, wenn mir ständig neue Gründe und Paragraphen vorgelegt werden, wenn ich den letzten wiederlegt habe?


    Bin echt verzweifelt und fertig mit den nerven?


    :confused: