Beiträge von ikognito

    Guten Abend,


    ich wäre sehr sehr dankbar, wenn mir jemand von Ihnen helfen kann....Dazu schildere ich kurz meinen Fall...


    Bis Mitte Juni 2009 habe ich eine Ausbildung gemacht und abgeschlossen, bis dahin habe ich noch bei meiner Mutter gewohnt, die Hartz IV-Empfängerin ist/war.
    Per 01.August 2009 habe ich mich selbstständig gemacht und bin es auch im Moment nocht, ich zahle derzeit keine Beiträge in die getzliche arbeitslosenversicherung ein (aber bis Juni 2009 habe ich dort eingezahlt, und das für 2 jahre, es besteht also noch Anspruch auf ALG1).


    Nun sieht es jedoch so aus, dass ich per Mai 2010 nichtmehr selbstständig sein werde.
    Meine monatliche Warmmiete beträgt 441 Euro, ich wohne allein ohne Partner oder Kinder.
    Die Wohnung ist 58m² groß.
    Aus diesen Werten geht hervor, dass die Wohnung zu groß und zu teuer für einen Mietzuschuss/Mietübernahme ist, das ist mir klar.
    Ich habe einen Arbeitsvertrag für September 2010 unterschrieben.
    Nun ist zwischen Geschäftsaufgabe im Mai und Beschäftigugnsverhältnis im Sept. jedoch ein Zeitraum von 4 Monaten.
    Aus meiner Ausbildung habe ich Anspruch auf ALG1 in Höhe von etwa 520 Euro.
    Das reicht gerade einmal für die Warmmiete für die besagten 4 Monate.
    Stimmt es nun, dass ich für den zeitraum der 4 Monate Beihilfe für die Miete bekomme, selbst wenn diese zu hoch für mich ist? Im Sept. ist ja alles wieder gut, es geht nur um diese 4 Monate..


    Um meine Frag nun noch einmal zusammenzufassen:
    Da ich aus meinem ALG1 i.H. v. 520 Euro meine laufenden Verpflichtungen für 4 Monate nicht erfüllen kann, habe ich Anspruch auf Beihilfe bei der Miete?Auch bin ich Typ-1 Diabetiker...
    Wie kann ich mich für diese 4 monate über Wasser halten?


    Und bitte nicht vergessen: Ich bin als ich unter 25J. war bei meiner ALG2-beziehenden Mutter ausgezogen aufgrund meiner florierenden selbstständigkeit...



    Vielen Dank im Voraus!