Beiträge von forsa

    Es gibt 2 Düsseldorfer Tabellen.


    Eine die den Tabellenbetrag angibt und eine zweite die den tatsächlichen Zahlbetrag angibt, also in der schon das Kindergeld hälftig abgezogen wurde.


    Beispiel: Einkommensgruppe 3 - 1901 bis 2300 Euro bereinigtes Einkommen, Kind Altersgruppe 3 - 12 bis 17 Jahre


    Tabellenbetrag 2010 = 469 Euro
    Zahlbetrag = 377 Euro


    In der 2. Tabelle wurden bereits die 92 Euro hälftiges Kindergeld berücksichtigt.


    Von dieser Tabelle darf natürlich nichts mehr abgezogen werden. Wenn dein Ex das Kindergeld von der ersten Tabelle abzieht ist das OK, von der 2. natürlich nicht.


    Um eine konkrete Antwort zu geben benötige ich die Einkommensgruppe und das Alter des Kindes/der Kinder.

    Hallo Filinho7,


    soweit ich weiß geht es hier um Sozialleistungen.


    Wenn Du schon weisst wie du am besten deine Eltern verklagst und auf Kosten deiner Großeltern lebsts könntest du im zarten Alter von 19 Jahren ja auch mal alleine auf die Idee kommen für deinen Unterhalt selbst zu sorgen.


    Such dir nen Nebenjob der dauerhaft was abwirft. Dann hast du was davon und deine Eltern ebenfalls.


    Würde vermutlich auch das Verhältnis zu deinen Eltern verbessern was nach den gegebenen Schilderungen doch etwas zerrüttet sein dürfte.


    Außerdem weiß ich nicht warum du mit 19 Jahren schon eine eigene Wohnung brauchst wenn du nicht für dich alleine sorgen kannst und noch zur Schule gehst.


    An solchen Menschen wird einmal unser Sozialsystem den Bach runter gehen.

    Hallo,


    habe mal eine Frage zur Riester-Rente.


    Diese Frage ist unabhängig gemeint, soll also für Eltern und Kinder gleichermaßen gelten.


    Wenn jemand arbeiten geht, dann kann man bis zu 4% vom Vorjahresbrutto als Riester-Rente oder in einer sonstigen Form zur Altersvorsorge welche nach dem 60. Lj fällig wird vom Nettoeinkommen abziehen.


    Ist es beim KINDESUNTERHALT egal wann man diese Altersvorsorge abschließt, also gilt die Reduzierung des Nettos ab dem Zeitpunkt vom Vertragsabschluß oder muß der Vertrag schon vor der Trennung aktiv gewesen sein?


    Gilt obige Regelung auch beim Kind? Also wenn das Kind über 18 einen Riester-Vertrag abschließt, mindert dieser Vertrag dann auch sein Einkommen und der Unterhaltsbedarf steigt wieder?


    Forsa