Beiträge von FemmeDevil

    Du hast mehr Kindergeld und mehr Unterhaltsvorschuss erhalten, aber bei der Berechnung von SGB II sind diese höheren Beträge nicht angerechnet worden. Dies hätte dir wohl auffallen müssen, hättest du weniger Geld erhalten, möchte ich wetten, hättest du am nächsten Tag bei deiner Arge vorgesprochen.


    Ergo: Zuviel erhalten, du wirst es wohl zurückzahlen müssen.



    Nein,das wäre ich sicherlich nicht.Aber DU musst es ja wissen^^
    Ich hatte ja auch erst einen neuen Bescheid bekommen noch im Dezember.

    Man soll dann bescheid geben,sobald man weiss das man dann und dann nicht mehr arbeiten gehen wird,nicht jeder bekommt das 3 monate vorher gesagt das er gekündigt ist,also ist das unsinnig.
    Also Du hast jetzt bescheid bekommen,das Du nicht übernommen wirst also gehst Du Montag zum Amt und meldest Dich ab dann,wann Du gekündigt bist meinetwegen zum 1.4 arbeitslos.


    Arbeitslosengeld bekommst DU nur wenn Du mehr als 1 Jahr am Stück gearbeitet hast ansonsten bekommst Du nur Hartz4.


    Selbst wenn Du vor deiner jetzigen Arbeit Alg1 bekommen hast und das meinetwegen nur 7 monate von 12 monaten,dann ist das glaube soweit egal,weil man da wohl nix "über" haben kann,wenn Du verstehst was ich meine.


    Dann kommst Du direkt zu Hartz4.

    Hallo,ich habe heute eine Anhörung bekommen darüber das ich zuviel Kindergeld(20€) und Unterhalt(16€) für Januar,Februar und März bekommen habe ingesamt für die 3 monate also 108€.
    Nun hab ich den Anhörungsbogen ausgefüllt und reingeschrieben das ich dachte so war es ja sonst auch,das es automatisch abgezogen wurde,somit dachte das ich nicht überzahlt wurde und ich ausserem dieses Geld nicht mehr habe,da ich gerade so mit meinem Kind über die Runden komme.
    Nun möchte ich gerne,wenn der Verwaltungsakt erlassen wird einen Wiederspruch einlegen,aber ich weiss nicht wie ich ihn am besten Formuliere wegen diesen Paragrafen.Kann mir da bitte jemand helfen??

    Hallo am Mittwoch wollte ich gucken ob Geld drauf ist und es war keines drauf bei allen anderen die ich kenne aber schon.
    So daraufhin wurde mir als ich im servicecenter angerufen habe gesagt das ich auch gar nicht warten brauch,weil es gar nicht erst angewiesen wurde.Einen Grund konnte er mir nicht nennen,weil er in der Akte weder Briefverkehr oder dergleichen diesbezüglich gefunden hat.


    Ich habe weder einen Aufhebungsbescheid bekommen noch irgendwas anderes,


    Mein Bescheid ist auch nicht ausgelaufen,der geht noch bis März 2010 und dann hab ich noch einen für ein weiteres halbes Jahr.


    Das heisst ich sitze ohne Geld da,weil wer konnte den ahnen das ich kein Geld bekomme??Das Amt hatte ja Donnerstag und Freitag leider zu^^
    Die dürfen doch nicht einfach so Geld einbehalten ohne aufhebungsbescheid oder dergleichen oder??


    Und ich habe anfang Dez einen Antrag auf Umzug gestellt(bis heute noch keine Antwiort!!) und kurz vor weihnachten einen antrag auf übernahme der betriebs und heizkostenabrechung aber ich glaube kaum das das damit etwas zutun hat oder??


    Zudem habe ich ein Gutachten in welchem steht:


    "Aufgrund der Schwere der Erkrankung und der erforderlichen Behandlungsbedürftigkeit ist das Leistungsvermögen der Kundin für den allgemeinen arbeitsmarkt zurzeit deutlich vermindert(unter 3 h täglich) bzw aufgehoben.es ist zu erwarten,days urch eine medizinische behandlungsmaßhnamen eine stabilisierung des gesundheitszustandes erreicht wird,so das ein behandlungsfall vorliegt.


    Es besteht Erwerbsfähigkeit entsprechend § 8 SGB II. Aus jetztiger sicht ist nicht von einer dauerhaften erwerbsunfähigkeit auszugehen."


    Dazu muss ich sagen ich hab einen Schwerbehinderungsausweis mit 50% und die Krnkaheiten die ich habe sind vielfältig und die werden niemals ganz wegsein oder stabiliesiert werden,weil es ein auf und ab ist.


    hmm aber ich glaube das hat auch nix mit dem gutachten zutun oder??


    was soll ich nun tun??!!