Beiträge von ics0815

    @ lirafe


    Mir fehlen ebenfalls die Worte, wenn du recht hast, hat wohl das Sozialgericht in Hildesheim in einem gefällten Urteilsspruch unrecht...kann ja sein!


    Das wir keine BG sind hat das Jobcenter in einem unangemeldeten Hausbesuch vor unserem ersten gemeinsamen Umzug geprüft...also locker bleiben!


    Hatte von diesem Forum wohl zuviel erwartet...wir hatten uns vorher informiert wie hoch die Kosten der Unterkunft für eine Person sein dürfen, da liegen wir ein ganzes Stück drunter. ( Wenn du den Urteilsspruch kennen würdest, dann wüsstest du das WG Bewohner einzeln zu berücksichtigen sind die keine Haushalts- oder Bedarfsgemeinschaft bilden) Natürlich können wir uns auch zwei einzelne Wohnungen nehmen, die dann weit mehr kosten als jetzt, anscheinend ist es in unserem Land wohl besser alleine zu wohnen und dann mehr Kosten für die Staatskasse zu verursachen als in einer kostengünstigeren WG.


    Es ist Geld was MIR zusteht. Ich habe ein Recht auf meine Grundsicherung, lebe nunmal in Deutschland und habe in meinem Leben auch schon eine Menge eingezahlt. Vermutlich bist du einer der armen Steuerzahler die mir meinen faulen Arsch finanzieren, ansonsten kann ich nicht nachvollziehen was dich dazu treibt in einem Hartz 4 Forum solche Antworten zu verfassen die niemandem etwas bringen, ausser vielleicht dir selbst, aber selbst das wage ich zu bezweifeln

    Deine Aussagen können nicht stimmen, ich habe jetzt noch mehr rumgelesen im Netz und man ist nur eine Haushaltsgemeinschaft wenn man zusammen wirtschaftet, das tun wir nicht...wir sind 2 Frauen die in einer WG leben nicht mehr und nicht weniger, daher finde ich deine persönliche Meinung das du uns als Bedarfsgemeinschaft eingestuft hättest nicht nachvollziehbar. Kannst ja nicht alles wissen...


    Ausserdem sind wir schon zweimal zusammen in Berlin umgezogen, was komischerweise nie Probleme gegeben hat, das zu deiner Aussage das wir uns vorher hätten informieren sollen, uns wurde gesagt das wir weiterhin die Miete bekommen die wir vorher bekommen haben. Vielen Dank für deine Aussagen, ich werde Montag zu einem Anwalt gehen, der wird es wohl besser wissen...

    Ich habe ein ziemlich großes Problem, ich bin zum 01.09.2009 zusammen mit meiner Mitbewohnerin von Berlin nach Holle gezogen, das ist in der Nähe von Hildesheim. Da ich nicht mehr wirklich glücklich war in Berlin und unsere Wohngemeinschaft gut funktioniert hat, habe ich mich entschlossen mit nach Holle zu ziehen (Meine Mitbeohnerin macht eine nichtanerkannte Ausbildung in Holle). Wir haben hier dann auch zum Glück eine Wohnung gefunden die nur ca. 10 Euro mehr als die in Berlin kostet und waren mit dem Wohnungsangebot dann in Berlin beim Jobcenter. Die haben natürlich die Übernahme der Kosten abgelehnt, da kein Umzugsgrund vorliegt und die neue Wohnung ein wenig teurer ist als die alte. Uns wurde allerdings gesagt, das wenn wir ohne Genehmigung umziehen, wir weiterhin die Miete bekommen, die wir bislang bekommen haben. Wir sind natürlich auch zwei Bedarfsgemeinschaften und haben pro Person ca. 300 Euro Warmmiete bekommen, die Wohnung hatte 84 qm. Die neue Wohnung ist nun 110 qm groß, ist aber auch auf zwei Ebenen und es entfallen eine Menge qm auf die zwei Flure, Treppe und die Abstellkammer. Demnach ist es aufgrund der qm Zahl auch nur ein wenig mehr als vorher. Nun haben wir in Hildesheim einen Neuantrag gestellt und auch betont das wir eine Wohngemeinschaft sind, dummerweise gibt es im Antrag eine Frage wieviele Personen noch mit im Haushalt sind. Bei Antragsabgabe habe ich gefragt ob ich da angeben muss das meine Mitbewohnerin auch da wohnt, oder nicht. Mir wurde von der Sachbeareiterin gesagt das ich das da eintragen muss, also habe ich das getan, ich dachte die gute Frau muss das ja wissen.


    Zwei Wochen später bekamen wir unsere Bescheide und waren geschockt, weil das Amt hier nur ca. 200 Euro Warmmiet zahlt, mit der Begründung das wir eine Haushaltsgemeinschaft bilden und nur eine Küche und ein Badezimmer haben!!! Ich möchte mal WGs sehen, wo jeder seine eigene Küche und Bad hat...


    Wir haben dann natürlich Widerspruch eingelegt und die Bearbeitung hat ja auch nur fast 4 Monate gedauert, in der Zeit wurde die komplette Miete an den Vermieter überwiesen und wir haben nur ca. 250 Euro ausgezahlt bekommen. Jetzt kam heute der Ablehungsbescheid mit der Begründung das wir in einer Haushaltsgemeinschaft leben und uns nur 60 qm zustehen die ca. 420 Euro Warmmiete kosten dürfen. Ausserdem hätte ja das Jobcenter in Berlin schon die Übernahme der neuen Miete abgelehnt, natürlich haben wir die Aussage von dem Bearbeiter in Berlin nicht schriftlich das wir weiterhin die alte Miete bekommen würden. Noch dazu sind die hier zu blöd einen Mietvertrag zu lesen und schreiben in dem Ablehnungsbescheid das die Miete von 705 Euro warm ja viel zu teuer wäre. Die haben die Heizkosten doppelt berechnet, wir zahlen warm inklusive Satelittenschüssel und Carport 620 Euro warm.


    Jetzt meine Fragen:


    Kann ich jetzt noch nachträglich sagen das wir keine Haushaltsgemeinschaft sind, das ich das nur aufgrund von der fehlerhaften Aussage der Sachbearbeiterin eingetragen habe?


    Kann ich eine einstweilige Verfügung erwirken das wir bis zum Urteilsspruch unser volles Geld bekommen? Es haben sich in den letzten Monaten ne Menge offene Rechnung angesammelt, ausserdem haben wir jeder zwei Hunde die auch was zu essen brauchen...


    Was ist mit der 6 Monatsregelung? Müsste uns nicht das Amt für 6 Monate die Miete zahlen und uns auffordern in eine günstigere Wohnung umzuziehen? Das würden wir ja auch machen...


    Vielen Dank im vorraus