Beiträge von gutefee85

    einkommen von unter 1500euro netto heißt genau gesagt, er verdient 1200euro netto. er kann also 900 davon als selbstbehalt behalten und müßte mir quasi 300euro zahlen, okay, und angenommen das kindergeld würde dann auch halbiert, also rechne ich mit etwa 92 statt den 184 euro, dann wären es immernoch 484euro die das kind als einkommen hat und angerechnet werden, und es wäre insgesammt immernoch mehr als es vom staat ohne vater bekommen würde, könnte es nun passieren das dieser betrag so hoch ist das man mir was von MEINEM alg 2 abzieht oder nicht und wenn jemand bescheid weiß, wie hoch ist die grenze die das kind als einkommen haben kann ohne das mir was abgezogen wird?

    ich fang einfach mal an:
    ich beziehe alg 2 (regelsatz+miete). im mai bekomme ich nachwuchs, der vater wird für das kind unterhalt zahlen (vater wohnt nicht mit mir zusammen). dieser und das kindergeld werden ja, da ich und mein kind eine bedarfsgemeinschaft bilden angerechnet.
    laut düsseldorfer tabelle und dem nettoeinkommen von unter 1500euro netto des vaters, ist er verpflichtet mir unterhalt in höhe von 317euro zu zahlen, dazu kommen ja, wie gesagt, 184euro kindergeld.
    also hat das kind insgesammt ein einkommen von 501euro.


    wäre der vater nicht bekannt würde daskind von der arge 215euro regelsatzleistung + 129euro alleinerziehendenzuschlag erhalten.
    also gesammt: 344euro.
    das wäre um einiges weniger als das was bei angabe des vaters heraus kommt.


    meine sorge deswegen ist nun folgende:
    geht die arge beim oben berechneten einkommen des kindes an MEIN geld?
    ist das soviel das sie dadurch mir einen teil alg 2 streichen können? wo liegt da die grenze?


    ich hoffe sie können mir weiter helfen!

    ich fang einfach mal an:
    ich beziehe alg 2 (regelsatz+miete). im mai bekomme ich nachwuchs, der vater wird für das kind unterhalt zahlen (vater wohnt nicht mit mir zusammen). dieser und das kindergeld werden ja, da ich und mein kind eine bedarfsgemeinschaft bilden angerechnet.
    laut düsseldorfer tabelle und dem nettoeinkommen von unter 1500euro netto des vaters, ist er verpflichtet mir unterhalt in höhe von 317euro zu zahlen, dazu kommen ja, wie gesagt, 184euro kindergeld.
    also hat das kind insgesammt ein einkommen von 501euro.


    wäre der vater nicht bekannt würde daskind von der arge 215euro regelsatzleistung + 129euro alleinerziehendenzuschlag erhalten.
    also gesammt: 344euro.
    das wäre um einiges weniger als das was bei angabe des vaters heraus kommt.


    meine sorge deswegen ist nun folgende:
    geht die arge beim oben berechneten einkommen des kindes an MEIN geld?
    ist das soviel das sie dadurch mir einen teil alg 2 streichen können? wo liegt da die grenze?


    ich hoffe sie können mir weiter helfen!