Beiträge von Linn

    Hallo!


    Also frech finde ich es gar nicht! Ganz im Gegenteil. Wieso denn auch? Mir steht der Unterhalt gesetzlich zu. So ist das nun mal.
    Vielleicht habe ich mich auch falsch ausgedrückt:
    Ich möchte halt gerne am Wochenende arbeiten, damit ich mir mehr leisten kann, als gerade so zu überleben, so wie es jetzt der Fall ist. Man höre und staune, vlt. möchte ich ja dieses Jahr sogar mal in den Urlaub fahren, das war nämlich schon fünf Jahre nicht mehr drin. Also: frech finde ich das gar nicht, nein.
    Meine Frage ist es: muss ich meinen Vater davon unterrichten? (Ich möchte nicht unbedingt mehr Kontakt als nötig, von daher kläre ich das lieber vorher, mit Hintergehen hat das nichts zu tun. Wenn das nötig ist, mache ich das selbstverständlich!). Und: wird der Lohn, den ich mit dem Minijob verdiene, dem Unterhalt angerechnet? (Was ja wichtig zu wissen wäre). Übrigens: wenn du die ganze Vorgeschichte kennen würdest, wäre es sowieso alles andere als frech, aber das tut ja nun wirklich nichts zur Sache...


    Vielen Dank trotzdem für deine Antwort, vielleicht war die ja so patzig, weil du mich falsch verstanden hast.


    Trotzdem verstehe ich deine Antwort nicht ganz:
    " aber wenn du über die 640€ kommst kannst du soweit ich weiß 90€ als berufbedingte ausgaben geltendt machen der rest wird angerechnet. "


    640€? Davon bin ich unterhaltstechnisch weit entfernt und würde auch nicht dran kommen, wenn ich nebenbei noch arbeite. Heisst das also, erst ab dem Überschreiten von den 640 Abzüge vom Unterhalt entstehen?


    Gruss

    Hallo!


    Nach langem gerichtlichem Ringen erhalte ich Unterhalt von meinem Vater. Ich bin 25 Jahre alt und Studentin.
    Kann ich einen 400EuroJob (Minijob) annehmen, ohne 1. meinen Vater darüber zu informieren und 2. ohne dass mein Verdienst dem Unterhalt angerechnet wird (also ohne dass er weniger bezahlen muss)?


    Ich hoffe, ich jemand kann mir weiterhelfen! Vielen Dank im Vorraus!


    Gruss!