Beiträge von maeuseengel

    Meine Situation ist folgendermaßen:
    Mein Mann ist um einiges älter als ich und leidet seit vielen Jahren an einer schweren neurologischen Krankheit, ist damit pflegebedürftig und erhält nur eine kleine Rente, von der der überwiegende Teil direkt an die Private Krankenversicherung geht.


    Nun hat sein 51jähriger Sohn eine unheilbare Krankheit bekommen und ist bereits nach kurzer Zeit so schwer pflegebedürftig, dass er seit Kurzem in einem Pflegeheim ist. Dort wird er wohl bis zu seinem absehbaren Lebensende bleiben. Da er aufgrund seines Alters nur eine kleine Rente hat und die Pflegeeinstufung, kommt für den Rest die Sozialhilfe (oder wer auch immer) auf. Nun hat sich die Stadt sowohl an seine Kinder, die zum Teil noch minderjährig sind und auf jeden Fall beide kein Einkommen haben, als auch an seinen Vater gewandt. Nun soll überprüft werden inwiefern der Vater (also mein Mann) zur Zahlung gebeten werden kann.


    Mein Mann ist wie gesagt selbst seit über 15 Jahren schwer krank, Rentenempfänger und schwerst pflegebedürftig. Ich pflege meinen Mann zu Hause und gehe voll arbeiten, in der Zeit, in der ich arbeite, habe ich Minijob-Kräfte zu Hause, die meinen Mann betreuen. Mein Mann kann von seiner Rente wie gesagt gerade seine Private Krankenversicherung bezahlen und hat einen kleinen Rest von rd. EUR 300. Die Bezahlung der Minijob-Kräfte kann ich von dem Rest und dem Pflegegeld nicht bewältigen. D.h. ich bin nicht nur für die gesamten Kosten rund um uns beide mit Miete, Versicherung und was man alles hat zuständig, sondern auch für die restlichen Kosten aus der Betreuung.


    Nun zu meiner Frage: Kann es möglich sein, dass ich trotzdem noch zur Kasse gebeten werde, obwohl ich ja gar nicht mit dem Sohn meines Mannes verwandt bin? Eigentlich bin ich doch vom Leben schon genug bestraft!