Beiträge von cross

    Guten Tag Forum,


    ich komme gleich zum Thema:


    Meine Tochter (23 Jahre alt) hat die Ausbildung in einem anderen Ort abgeschlossen, ist also seit rund 4 Jahren bei uns ausgezogen. Jetzt ist sie arbeitslos geworden und hat Anspruch auf ca 400,- euro Alg I. Da sie sich das Leben in dem anderen Ort (Großstadt und sehr teuer) nicht mehr leisten konnte, ist sie zum 1.12.09 in eine eigene Wohnung nach hier zurückgezogen. Gleichzeitig ist ihr Freund mit in die Wohnung gezogen. Der Mietvertrag lautet auf meine Tochter, die beiden haben kein gemeinsames Konto. Der Feund ist seit kurzem bei nem Personaldienstleister beschäftigt (ca. 800,- Netto). Nun ist meine Tochter Schwanger geworden, von eben diesem Freund.


    Zur Unterhaltssicherung hat meine Tochter nun ALG II beantragt, und ihr wurde von 2 Sachbearbeitern unabhängig voneinander gesagt, dass zunächst keine Bedarfsgemeinschaft besteht, da der Gesetzgeber 1 Jahr des "Zusammenlebens" voraussetzt, bevor es eine wird. Demnach wurden ihr auch keine entsprechenden Formulare mitgegeben. Als sie dann zur Antragsabgabe erschien, wurde ihr von der Sachbearbeiterin eröffnet, dass sie (die Sachbearbeiterin) die Situation von vornherein als Bedarfsgemeinschaft ansieht und hat meine Tochter aufgefordert, die entsprechenden Unterlagen noch beizubringen. Wir kommen uns deshalb leicht veralbert vor.


    Wie ist die Situation einzuschätzen? Macht es Sinn, dagegen Einspruch einzulegen? Kann jeder Mitarbeiter machen, was er will? Was würden Sie empfehlen, wie weiter vorzugehen ist?


    Für Ihre Mühe bedanke ich mich schon jetzt.


    Mit freundlichen Grüßen
    cross