Beiträge von arrrggh

    Hallo!


    Ich habe folgendes Problem und weiß nicht, wie ich mich am klügsten verhalten soll:


    ich beziehe neuerdings ALG1 und bin noch nicht so firm, was alles angeht. So habe ich mich auch leider falsch verhalten, als ich ganz kurzfristig einen Auftrag auf selbständiger Basis bekam.( Ich habe mich nicht abgemeldet, da ich dachte, es würde verrechnet werden, wenn ich über 15 Std kommen sollte.)


    Egal.
    Kurzum: ich wurde rückwirkend abgemeldet (zum 15.6.) und muss die bereits gezahlten Arbeitslosengeldbeiträge für den Zeitraum nun zurückerstatten. Soweit so logisch.
    Nun bekam ich aber auch ein Schreiben, in dem angekündigt wurde, dass geprüft werden müsse, [B]ob die von der AfA gezahlten Krankenkassenbeiträge von mir erstattet werden müssen.[/B]
    Dazu solle ich einen Fragebogen ausfüllen.
    Und nun weiß ich nicht was ich am besten machen / ankreuzen soll.


    Die gezahlten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge belaufen sich für den Zeitraum 15.6.-31.6., also einen halben Monat auf rund 270,-EUR. Würde ich mich bei meiner Krankenkasse rückwirkend freiwillig versichern, würde ich wegen meines geringen Einkommens nur 145,-EUR für einen ganzen Monat zahlen.


    Jetzt weiß ich nicht, was ich ankreuzen soll..
    entweder


    "ich war in dem Zeitraum nur über die AfA versichert"


    oder


    "ich war in dem Zeitraum freiwillig versichert".





    Ich möchte ich ja nun keinesfalls beides zahlen, also mich freiwillig versichern und die Beiträge für die freiwillige Versicherung zahlen PLUS die bereits gezahlten Beiträge der AfA rückerstatten.


    Leider schreiben sie ja nur, dass sie prüfen OB, aber nicht wovon das abhäng, also in welchem Fall Ja in welchem Nein.


    Bei meiner Krankenkasse versteht das keiner. Ob die das Geld der AfA zurückgeben, wenn ich freiwillig versichert bin, weiß ich nicht. In der AfA-Hotline konnte man mir auch nicht helfen. Verstehen mein NAliegern ert gar nicht, bzw. sie rufen nicht wie versprochen zurück.


    Ich persönlich finde es ja eh unlogisch, dass ich über die AfA in einem Zeitraum krankenversichert sein kann, in dem ich gar nicht Leistungsbezieher bin (rückwirkend). Ich habe Angst, dass das gar nicht geht eigenlich...


    Weiß hier jemand weiter ????


    Danke!!

    Hallo Klaus,
    Danke! Ja. Meine große Sorge ist halt, dass mir die rund 200 EUR, die ich VOR meiner Arbeitslosmeldung ausgelegt habe, jetzt nicht behalten kann...
    Auf den Abrechnungen meiner PKV steht immer das Datum..
    Naja, ich werde es einfach mal versuchen müssen. Logisch wäre es ja nicht, mir das abzuziehen, da es ja um ERSTATTUNGEN geht. Aber ich fand es auch alles ander als ogisch, dass mir Arbeitslohn wegen des Zuflussprinzips abgezogen wird, obwohl ich das VORHER erarbeitet habe und mein Konto ordentlich ins Minus geraten lassen habe, habe ich doch auf ausstehende Zahlungen vom Arbeitgeber gewartet...
    Viele Grüße! Ulrike.

    Hallo!


    ich bin neu hier und habe eine Frage zu Hartz IV in Verbindung mit der PKV. An für sich ja schon ein schwieriges Thema. Basiets der ganzen Zuschuss-Übernahme-Problematik, habe ich jetzt auch eine ganz konkrete praktische Frage:
    hat jemand Erfahrung wie das mit der ABrechnung von Rezpten / Artrechnungen läuft????
    Muss ich irgendwas beachten / nachweisen. Z.B. alle Rezepte kopieren, falls die ARGE das nochmal sehen will...
    Ich habe ein bisschen Angst, dass die STress machen wenn Geld von der Krankenversicherung auf mein Konto eingeht und ichnicht belegen kann wofür. Ist ja klar, dass ich das vorher augelegt habe, aber ich habe zum Beispiel noch ein Rezept über fast 200 EUR, das in die Zeit vor meiner Bewilligung fällt. Das heißt, ich habe das Gled damals ausgelegt würde es aber jetzt zurückbekommen. Nicht dass die mir das als "Einkünfte" oder sowas auslegen. Bei freiberuflichen Rechnungen gilt ja auch das "Zuflussprinzip"...


    Falls jemand was weiß freu ich mich über Antworten!!!!


    arrrggh