Beiträge von KTH2407

    Die sanktionen sind vom meinem "Arbeitsvermittler" wegen unbesuchten terminen. Und warum? weil ich in einer Obdachlosennterkunft untergebracht bin die hin und zurück ca. 20 km entfernt liegt. Busse fahren hier keine.
    1. Sanktion = 10%
    2. Sanktion = 20%
    also insg. 30%


    Ist das eigentlich erlaubt das mein SB, dann beim ersten verpassten Termin 10% macht und beim 2. Termin 20%?

    Hallo, ich habe nach langer suche leider kein Thema gefnden was alle meine Fragen beantwortet.
    Deswegen werd ich euch mal meine situation schildern und auf tipp´s hoffen.


    Also ich bin 20 Jahre alt lebe alleine, beziehe Leistungen zur sicherung des lebensunterhalt aus dem SGB II.
    Zu meiner wohnsitation: Lebe momentan in von einer Arge bereitgestellten unterkunft (Obdachlos) diese kostet 60 euro im monat. Wird mir aber nicht vom satz abgezogen.


    Kindergeld erhalte ich noch bis zum Juli. Und momentan habe ich bei der arge insgesammt 30% Sanktion (bekomme
    65,30 im monat). Als ich letzten 1. bei meinem SB war, sagte er mir das mir keine Gutscheine zustehen, da ich ja noch Kindergeld habe. Das Problem ist das ich immer so am 12. Kindergeld bekomme und am 1. meine Leistngen. WIe soll ich bitte mit 65 Euro die hälfte des Monats auskommen?(Gehe schon einmal die woche zur Tafel, reicht aber trotzdem nicht!)


    Im ersten monat der Sanktion ging es garnicht, so das mein sb mir einen gutschein gegeben hat, diesen aber eigentlich abziehen wollte. tat er auch.... also erster sanktions monat nur 45euro bekommen.
    Zudem hab ich im moment keinen Strom (schlden beim versorger) mittlerweile seit fast einem jahr. Hab damals einen Dahrlensantrag gestellt, der wurde abgeleht, mit der begründung das ich alleinstehend bin. Hatte damals noch ein offnes darlehnen wegen Kation von 600 euro diese aber zurückgezahlt.
    Was kann ich noch tun? will langsam mal hier raus, komm aber ohne geld hier nicht wirklich weg (Die unterkunft ist mittem auf dem Land)