Beiträge von Schampa

    Ja müsste sie auch ,weil bei uns nicht der wohlstand ausgebrochen ist und das nichts mit rabeneltern zu tun hat,sondern einfach damit das wir nicht im geld schwimmen und auf solche informationen oder beleidigungen wie sie von dir kommen,ist keinen geholfen.
    Ich wollte mich hier über Fachwissen erkundigen und nicht mich hier von einen möchtegern lehrer belehren und beleiden lassen.

    Unsere monatlichen Kosten nur für das Haus ( Kredit,Wasser,Abwasser,Müll,Grundstückssteuer,Schornsteinfeger,Wartung der Therme,Gas,) belaufen sich auf ca. 1200,- € geteilt durch drei,wären für jeden 400 € wenn sie nun nur 300 € zahlt für alles,dann frage ich Dich, wo soll das eine abzocke sein?Ich habe es nicht nötig und auch nicht die absicht den Staat zu bescheissen,aber jedem das was ihm rechtlich zusteht,ist ja wohl nicht zuviel verlangt.

    Hallo schönen guten Tag,


    ich habe folgendes anliegen,man sagte mir hier im Forum schon das ich keine Auskunft an die ARGE geben muss,da meine Tochter 25 j. ist ,sie wird am Freitag 26 J. und hat im Febr. 2010 ihr studium erfolgreich beendet.
    Da sie seit März kein Unterhalt mehr von ihrem Vater erhält,habe ich mit ihr einen Mietvertrag gemacht,ich habe ein Eigenheim,wofür mein Mann ( nicht leiblicher Vater ) und ich noch an die Bank zahlen.
    1. Jetzt sagt die ARGE warum ich überhaupt ein Mietvertrag mit ihr abgeschlossen habe und die Miete ( ihr Zi. 18m² und den rest des Hauses,ausgenommen unser Schlafzi. habe ich geteilt so das sie 55m² nutzt,da habe ich eine Kaltmiete von 210 € angesetzt ) wäre zu teuer,laut ARGE
    2. Wollen sie von mir Belege sehe über die Kosten von Wasser,Schornsteinfeger,Zinsbelastungen ( Kredit über mein Haus ) wo ich der Ansicht bin das ich dazu nicht bereit bin,weil das meine Privatsache ist,zumindest was den Kredit angeht
    3. Wollen sie das mein Mann ( nicht leiblicher Vater ) und ich das Formular EK ( Einkommenserklärung zur Feststellung der Einkommensverhältnisse jeder in der Bedarfsgemeinschft lebenden Person ) ausfüllen,sie versuchen uns mit gewalt in eine Bedarfsgemeinschaft zu drücken,was bei uns nicht der Fall ist,da meine Tochter bald 26 J. abgeschlossenes Studium,eine eingenständige Bedarfsgemeinschaft bildet.


    Jetzt würde ich gerne wissen wie ich mich mit zwei, drei Sätzen am besten mit § dagegen wären kann?
    Und da sie probleme mit dem Mietvertrag machen,ob ich sagen kann das meine Tochter nur ein vorrübergehendes Wohnrecht bis Ende Mai hat und sich eine eigene Wohnung suchen muss.
    Sie ist auch schon fleissig dabei sich Whg. anzuschauen,sie hatte sowieso vor auszuziehen,aber natürlich nicht so schnell.Gibt es da auch einen § für ,wie lange man einem Kind Unterkunft gewähren muss?


    Ich hoffe es war nicht zuviel und ich freue mich auf eine baldige Antwort von Euch. Danke!


    Gruss Schampa

    Hallo ich war heute mit meiner Tochter beim ALG II Amt und dort habe ich nun das besagte Schreiben dem Antrag von meiner Tochter beigelegt ( Also reicht einfach ein Schreiben als Anlage zu dem von deiner Tochter an das Amt gestellten Antrag mit ein, dass ihr gegenseitig "nicht" füreinander einsteht und daher deine Einkommens und auch deine Vermögensverhältnisse unrelevant sind) daraufhin sagte die Sachbearbeiterin das dies nicht reicht,da meine Tochter in meinem Haus wohnt müsse man davon ausgehen das ich sie unterstützen könnte,je nach dem was ich verdiene und deshalb eine Auflistung von meinen Einnahmen und Ausgaben machen soll ( ich brauche keine Belege vorzeigen ) aber ich muss diese Auflistung machen,als ich ihr sagte das ich nicht bereit sei das zu machen und welche konsequenzen das für meine Tochter hätte,da sagte die Sachbearbeiterin das der Antrag von meiner Tochter dann liegen bleiben würde.
    Sie sagte auch das es auch unwichtig sei,wenn meine Tochter mit 45 j. noch bei mir wohnen würde ,dann müsste ich auch darüber Auskunft geben.


    Desweiteren hat sie mich gefragt ,warum ich denn mit meiner Tochter einen Mietsvertrag gemacht habe und nicht einfach nur die Nebenkosten ihr in Rechnung stelle,denn diese würde das Amt auf jedenfall bezahlen,aber wenn ich Miete verlange dann würden sie das immer überprüfen und es kann dann sein das sie die nicht tragen werden,es wäre auch besser fürs Amt wenn ich keine Miete verlange weil das Amt dann Geld spart.Was sind das denn für Antworten.


    Und meine Tochter hat dann auch gefragt wie es aussieht wenn sie zuhause ausziehen will, was sie dann machen muss,da sagte die Sachbearbeiterin das sie Angebote einholen soll und gleichzeitig einen Antrag auf Umzug stellen soll und eine Begrüngung schreiben soll warum sie umziehen will,ist das auch so richtig das sie das machen muss?

    Schönen guten Tag
    Meine Tochter ( wird im März 26 ) hat jetzt im Febr. 10 ihr Studium beendet,da sie noch nie gearbeitet hat,hat sie einen Antrag auf ALG II gestellt.
    Dort haben wir angegeben das wir einen Mietsvertrag gemacht haben,ich habe ein Einfamilienhaus ( wofür ich auch noch an die Bank zahlen muss ),wo sie noch ein Zimmer bewohnt weil sie sich bisher keine eigene Wohnung leisten konnte,was ja auch verständlich ist und ihr Vater ab März auch keine Unterhaltzahlungen mehr leistet.


    Jetzt meine frage,das ALG will jetzt von mir wissen was ich für Einkünfte und Ausgaben habe,laut Gesetzgeber bin ich meiner Tochter gegenüber nur bis zum 25 Lebensjahr verpflichtet,also warum soll ich jetzt angaben über meine Finanzielle Situation machen.
    Ich habe in meinem ganzen Leben noch nie was mit dem Arbeitsamt zu tun gehabt ( zum glück ) und ich bin auch nicht bereit ihnen jetzt irgendwelche Auskünfte über mich zu übermitteln,nur weil meine Tochter noch bei mir wohnt,mich hat auch keiner gefragt woher ich das Geld nehme um ihre KV zu bezahlen,als sie 25 wurde,weil sie da aus meiner Familienversicherung gestrichen wurde.
    Kurze Info,ich bin nicht vermögend, sondern habe eine ganz normale Tätigkeit,mit ein ganz normales Einkommen.


    Also ich möchte nur wissen ob ich der ALG darüber Auskunft geben muss?
    Vielen Dank im vorraus
    Schampa