Beiträge von steinidie1

    :confused: Hallo ich hätte eine Frage. Ich habe wie viele andere auch mit der ARGE einen Vertrag über die Gewährung der Mietkaution als Darlehen abgeschlossen, da eine andere Möglichkeit lt. Berater unmöglich ist. Auch Hinweise auf div. Urteile usw. halfen da nicht. Die Kaution wurde inzwischen bezahlt und natürlich auch meinem Vermieter die im Zusammenhang mit der Abtretung stehenden Sozialdaten übermittelt. Monatlich werden mir ab jetzt 40 Euro abgezogen.
    Ich wollte jetzt schriftlich Widerspruch dagegen einlegen, da ich erst gewartet habe bis die Kaution überwiesen ist, da ich Bedenken hatte ob die ARGE bei Widerspruch überhaupt zahlt. Ich erhalte jetzt jedoch wegen Rente Aufstockung auf Grundsicherung. In meinem Vertrag steht, dass ich bei Ausscheiden aus der ARGE mtl. 100 Euro zurückzahlen soll. Ich bin mir jetzt nicht sicher, wie dass ganze dann abläuft. Der Vertrag läuft auf meinen Namen, meine Frau erhält aber weiterhin ALGII-Geld.
    Was passiert, wenn ich jetzt Widerspruch einlege? Widerspruch gegen einen Vertrag, der eh nicht rechtmässig ist? :cool:

    Hallo lirafe, uns geht es eigentlich auch darum, warum wir der ARGE gestattet haben, bei den Ärzten Auskünfte über den Gesundheitszustand meiner Frau einzuholen, dies dann doch nicht getan wird und ausserdem kein persönliches Gespräch oder Untersuchung vorgenommen wird.


    Wir möchten halt im Vorfeld dieses Gespräches wissen, ob dieses Vorgehen rechtens ist, über jemand ein Urteil zu fällen ohne diese Person je gesehen zu haben. Oder kannst du aus der Entfernung feststellen, ob meine Frau gesundheitlich in der Lage ist 3 oder 6 Stunden irgendwo zu arbeiten? Also ich könnte es nicht. Sie bekommt mit beinahe 58 eh keinen Job mehr, aber irgendwie ist mir das Ganze etwas suspekt. Wie kann man eine Stellungnahme über irgend jemand abgeben, wenn man diesen noch nie gesehen hat und keine Auskünfte über ihn eingeholt hat. das stört mich.


    Logisch müssen wir erst das Gespräch abwarten, aber erscheint uns dieses Vorgehen doch etwas komisch. Ich war 44 Jahre im Dienstleistungsgewerbe tätig und konnte z.B. Angebote für irgend etwas auch erst machen, wenn ich genaue und detaillierte Angaben zu dem jeweiligen Auftrag hatte. Aber vielleicht ist das beim Staat anders.


    Danke für die Antwort, Termin ist erst am 3.3. Aber vielleicht hat jemand eine Ahnung was die jetzt schon wieder vorhaben.


    Gruss steinidie1

    :) Hallo, ich (62 Jahre alt) bin neu hier und hätte gleich eine Frage, weil ich auf unser Problem noch keine entsprechende Frage bzw. Antwort gefunden habe. Meine Frau (57 Jahre) bekam von ihrer Vermittlerin eine Einladung, weil diese aufgrund einer ihr vorliegenden Stellungnahme des Arztes der ARGE ein abschliessendes Gespräch über ihre gesundheitliche Leistungsfähigkeit führen will.


    Ich muss dazu sagen, dass ich schwerbehindert bin, ein gutes Dutzend Operationen, div. Herzinfarkte usw. hinter mir habe und jetzt aus ALG II in die Sozialhilfe soll. Durch meine Erkrankung bin ich nicht mehr in der Lage mich selbständig anzuziehen, zu duschen o.ä. zu tun. Ich bin deshalb auf die Hilfe meiner Frau angewiesen. Dies wurde auch von allen meinen Ärzten attestiert. Meine Frau ist durch meine Erkrankung psychisch schwer krank, hat schwere ärztlich diagnostizierte Rückenprobleme, Fersensporn usw.


    Nachdem heute das Schreiben von der ARGE kam hat sie ihre Ärzte angerufen und erfahren, dass sich der Arzt bei keinem Ihrer Ärzte gemeldet hat. Kann mir irgend jemand erklären, wie das funktionieren kann? Er hat sie nicht gesehen, keine Krankenberichte eingeholt. Was soll das? Ist das überhaupt zulässig?
    Ich bin etwas ratlos. Es wäre nett, wenn mir irgend jemand eine Antwort geben könnte.


    Vielen Dank
    steinidie1 :confused: :confused: