Beiträge von Bingo_1

    Bei einem Mietvertrag in dem der Kabelanschluss durch den Vermieter abgeschlossen wird, bezahlt ja das JobCenter diese Gebühr mit.
    Wo der Mieter selbstständig einen Vertrag über den Kabelanschluss abschließen muss, wird die Gebühr nicht vom JobCenter übernommen.:mad:
    Wo ist da die Gerechtigkeit ???? :confused::confused:

    :confused::confused:


    Ich habe im Nov. 2010 einen Kabelanschluss beantragen müssen, damit ich in meiner neuen Wohnung auch einen Fernsehempfang habe. Bei meinem JobCenter hatte ich den Antrag auf Übernahme dieser Kosten eingereicht. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Gegen diesen Ablehnungsbescheid hatte ich Anfang Dez. einen Widerspruch eingelegt, der heute wieder abgelehnt wurde.
    Aus meinem Mietvertrag geht hervor,


    " Soweit die Rundfunk- und Fernsehversorgung noch durch die Vermieterin erfolgt, ist der Ausbau des Kabelnetzes sowie die Umstellung auf einen privaten Netzbetreiber geplant. Mit dem Übergang des Kabelnetzes auf den privaten Betreiber wird die Vermieterin von ihrer Verpflichtung, Rundfunk- und Fernsehsignale zu liefern, frei. Es ist Sache des Mieters, einen Vertrag mit dem privaten Netzbetreiber abzuschließen."


    Nach der Rücksprache mit meiner Vermieterin, ist in dem Wohngebiet keine Gemeinschaftsantenne vorhanden.

    Nun möchte ich wissen ob das JobCenter im Recht ist meinen "Antrag auf Übernahme dieser Kosten" abzulehnen.
    Für eine schnellstmögliche Antwort wäre ich dankbar.


    Gruß

    Hallo...


    Beim Abschluß eines neuen Telefonanschluss und Internetzugang (Kabel-Deutschland) wurde mir durch den Vertreter gesagt das diese Kosten vom JobCenter übernommen werden können.
    Nun möchte ich mal wissen ob die Telefon- und Internetkosten vom JobCenter übernommen werden?:confused:
    Wenn ja wäre es nett ich einen Vordruck oder Formular zusenden könnte.
    Werden die Kosten für den Kabelanschluss vom JobCenter übernommen? :confused:
    Es ist notwendig einen Kabelanschluss selbst abzuschließen, da dieser nicht im Mietvertrag verankert ist und keine andere Möglichkeit besteht den Fernsehn zu betreiben.


    Gruß

    Ich muss noch in diesem Monat umziehen (fristlose Kündigung und Räumungsklage), für Umzugsunternehmen ist diese Zeit sehr kurz. Es ist die lange Bearbeitungszeit beim JobCenter. Es wird wahrscheinlich zu lange dauern mit der Bewilligung der Unterstützung. Wenn ich mich notgedrungen dafür entscheiden muss den Umzug mit Helfern selbst durchzuführen, kann mir das JobCenter die Kosten für die Anmietung eines Fahrzeuges im voraus zahlen ? Ich bitte meine Wortführung zu entschuldigen, ich schreibe so wie mir die Wort einfallen.
    :):)

    Ich möchte (muss) aus meiner Wohnung ziehen.
    Habe im Monat März eine fristlose Kündigung Mietschulden) durch den Vermieter bekommen.
    Habe mit meiner Lebensgefährtin die Wohnung im Jan. 2008 bezogen, da hatte meine Lebensgefährtin noch ihre Arbeit, jetzt ist Sie arbeitslos und bekommt ebenfalls ALG 2. Zu diesen Zeitpunkt konnten wir uns diese Wohnung (warm 740,- €) noch leisten. Wir stehen beide im Mietvertrag. Wir wollen uns trennen.
    Ich bin seit Okt. 2007 krank geschrieben, und bekomme jetzt nur noch ALG 2.
    :confused:Bin ich nun gezwungen die Kündigungsfrist für die alte Wohnung einhalten ?:confused:
    :confused: Des weitern möchte ich wissen wie es mit der Renovierung ist ?:confused:

    Hallo...


    ich habe heute die Berechnung für das nächste Jahr bekommen. Bei dem Schreiben ist die Versicherung mir soweit entgegen gekommen, dass ich wenn ich selbst zahle mindest für ein viertel Jahr (47,56 €) zahlen muss.
    Bei einer monatlichen Zahlung kann der Vertrag gültig bleiben, wenn ich eine Einzugsermächtigung gebe.
    Die Versicherung ist die AdvoCard. Kannst du mir eine Versicherung nennen, die eine monatliche Eigenzahlung ermöglicht.


    Gruß Knut

    Ich bin im Besitz einer Rechtsschutzversicherung.
    Durch den Erhallt von ALG 2 ist es nur unter sehr starken Einschränkungen möglich den jeweiligen Beitrag zu erbringen.
    Nun möchte ich wissen ob es notwendig die Rechtsschutzversicherung aufrecht zu erhalten.