Beiträge von IchHabeMalEineFrage

    Hallo,


    wieder einmal habe ich erfahren müssen, dass Gesetzestexte mir sprachlich fern sind. Daher würde ich mich sehr freuen, wenn mir jemand mit meinem Sachverstand helfen könnte.


    Ab dem 01.04. bin ich (der Ehemann) theoretisch nach meinem abgeschlossenen Studium Arbeitslos (wegen der Exmatrikulation). Das Kind soll, so die Planung und Hoffnung, auch im April kommen. Meine Frau ist dann noch im Mutterschutz. Jetzt die Frage:


    1. Ich würde gerne ab April, anstatt der ALG-2-Leistungen, lieber das Elterngeld für zwei Monate beantragen und damit parallel zu meiner Frau. Geht das? Und erst anschließend ALG-2 erhalten. (Warum? Da ich nicht durch blödsinnige Maßnahmen in den ersten Wochen nicht von meiner Familie getrennt sein möchte und ggf. sogar mehr Geld erhalten würde!)


    2. Wie sieht es in diesem Fall mit der Krankenversicherung aus. Mit der Beendigung des Studentenstatusses endet die Versicherung als Student. Als Arbeitsloser müsste ich mich (da verheiratet) bei meiner Frau familienversichern. Ist das in diesem Fall auch so, während der Elternzeit bzw. Mutterschutz meiner Frau?


    Ich würde mich über Rückmeldungen sehr freuen, da ich ansonsten befürchte muss, mich durch die Behörden zu wühlen.