Beiträge von Mikrotechnologe

    Danke für die schnelle Antwort!


    Also sollte es möglich sein... Aber der Typ von der Wohngeldstelle hat ja am Telefon sofort abgewunken! Muss ich wohl mal persönlich hin dann.


    Aber leider haben wir nur einen ganz normalen Mietvertrag, in ihm steht nichts besonderes bezüglich der getrennten Nutzung der Wohnung. mh...

    Liebe Foren-Mitglieder,


    ich bräuchte mal euren Rat.



    Seit vier Monaten bin ich arbeitslos und erhalte 714 Euro ALGI im Monat. Das ist nicht wirklich viel und ich habe Schwierigkeiten, meinen Lebensunterhalt damit zu bestreiten. Ich wollte deshalb zusätzlich Wohngeld beantragen. Habe gehört, dass das prinzipell möglich sein soll.


    Auf Nachfrage bei der zuständigen "Vergabestelle" (Rathaus meiner Stadt) wurde mir aber mitgeteilt, dass ich keinen Anspruch habe, weil ich in einer WG wohne. Mein Mitbewohner müsse für mich die Miete zahlen.


    Auf Nachfrage beim Arbeitsamt wurde mir dann gesagt, ich könne evtl. bei der ARGE zusätzlich ALGII beantragen statt Wohngeld. Aber auch hier würde mein Mitbewohner für mich einstehen müssen. Das heißt, er müsse auch seine kompletten Vermögensverhältnisse offenbaren.


    Das kann ich aber nicht von meinem Mitbewohner verlangen. Er würde den Teufel tun und die Miete für mich zahlen! Genausowenig würde ich für ihn zahlen wollen! Was kann ich tun? Es muss doch möglich sein, in dieser missliche Zeit der Arbeitslosigkeit seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können.


    Zu meiner Situation:
    Ich machte meinen Techniker in Blockform und wurde von meinem ehemaligen Arbeitgeber dafür unbezahlt freigestellt. So habe nur für 8 Monate im Jahr Gehalt bekommen, dieses aber gleichmäßig verteilt auf 12 Monate. Daher der niedrige Anspruch auf ALGI. Da ich also vor meiner Arbeitslosigkeit schon wenig verdient habe, hatte ich mir im Internet einen WG-Partner gesucht.


    Dieser hat auch nur eine 3/4-Stelle und wohnte bisher mit einem ehemaligen Schulfreund zusammen, der nun ausgezogen ist. Dafür bin ich dann eingezogen.


    Wir sind also eine reine Zweckgemeinschaft und teilen uns seit 7 Monaten die Wohnung. Wir teilen uns die Fixkosten (Miete, Strom, Telefon, Internet, Heizkosten) zur Hälfte und haben getrennte Wohn- und Schlafbereiche. Wir teilen uns natürlich Küche und Bad, aber jeder hat seinen eigenen Haushalt.


    Die Miete beträgt 625 Euro warm. Nachdem ich eingezogen bin, hat der Vermieter einen neuen Mietvertrag mit uns abgeschlossen. Wir sind beide als Mieter eingetragen.


    Nur weil wir uns die Wohnung teilen, um über die Runden zu kommen, kann ich doch nicht von ihm verlangen, dass er mich aushält, oder? Wir sind nichtmal besonders gut befreundet... Wie gesagt, ich würde für einen quasi Fremden doch auch nicht bezahlen wollen.


    Wir können uns beide keine eigene Wohnung leisten, kommen aber bisher ganz gut miteinander aus. Aber er würde mich doch rausschmeißen und sich einen anderen Mitbewohner suchen...


    Und wenn ich mir ne eigene Wohnung nehme, dann könnte ich Wohngeld bekommen, aber das wäre dann doch viel teuer als die halbe Miete jetzt. Das ist doch verrückt!


    Da ich bisher bei der Bank Schulden mache, musste ich meinen Mitbwewohner noch nicht mit meinen finanziellen Nöten behelligen. Aber das kann ja auch nicht die Lösung sein.


    Ich fühle mich diskriminiert als WG-Bewohner! Was kann ich tun?