Beiträge von celine

    >Hallo. ich wäre dankbar, wenn jem. wüsste, ob die Rückzahlung rechtens ist.


    Ich habe am 11. Jan. 2010 eine Arbeitsstelle aufgenommen (Arbeitsvertrag ab 11.Jan 2010), vorher hatte ich ALG II (498€ pro Monat). Das ALG II wurde mir natürlich für Jan. 2010 schon überwiesen; und auch noch für Feb. 2010.
    Nun, heute erhalte ich einen Brief mit einer Rückforderung von 996€ für die Monate Jan und Feb 2010, OBWOHL ich erst ab 11. Jan. gearbeitet habe und mich zu diesem Zeitpunkt dann vom Jobcenter abmeldete.


    Muss ich das Arbeitslosengeld II für den Zeitraum 1.-10.Jan 2010 zurückzahlen, obwohl ich zu diesem Zeitpunkt noch Leistungsempfänger war und keine Arbeit hatte?


    Die meinten, ich hätte eine Überzahlung verursacht, da ich die Änderung in den Verhältnissen zu spät gemeldet hätte, was natürlich nicht stimmt.


    und was mich irriterit ist folgendes:


    "Für den Fall, dass die Leistungen zu erstatten sind, weise ich schon jetzt darauf hin, dass ich beabsichtige, den zu erstattenden Betrag gegen ihren Anspruch auf ALG II nach § 43 SGB II in Höhe von bis zu 30 v.H. der für sie maßgebenden Regelleistung monatlich AUFZURECHNEN."


    Was bedeutet das?


    VLG Celine