Beiträge von matthias.k

    ja das ist ein amtliches dokument mit stempel und unterschrift.
    eine möglichkeit etwas darüber in erfahrung zu bringen ist leider nicht möglich.


    also nehme ich aus deinen antworten das es sich vorerst für mich erledigt hat.
    bis auf den fall,dass sie wieder mit unterhaltsansprüchen gegenüber mir kommt


    viel dank für deine antworten


    mfg

    ich kann die nur sagen das sie nie im jugendamt war seit dem wir auseinander sind und das ist schon zwei jahre her und ich habe auch seit diesem zeitpunkt keinen kontakt zu der kleinen habe bzw sie es mir nicht erlaubt.
    das jugendamt hat mir geholfen alles auszufüllen und dann per urkunde bestättigt, dass ich die vaterschaftanerkennung zurück ziehe und seit diesem zeitpunkt kam von ihr gar nichts mehr.

    hallo


    also ich fang mal von vorn an


    29.08.07 ist die kleine gebuhren
    sind danach zusamenn gezogen, haben drei monate zusammen gelebt
    unterhalt habe ich erst danach bezahlt das aber auch nur 5 monate, weil sich in der zeit herraus gestellt hat das die vaterschaftsanerkennung nicht rechtskräftig ist weil eine Unterschrift von ihrer mutter gefehlt hat, da sie damals erst 17 war
    das Jugendamt hat mich damals beraten und mir geholfen die vaterschaftsanerkennung zurück zu ziehen weil es nach einem jahr immer noch keine reaktion von der kindesmutter gab (unterschrift)
    habe in diesem jahr versucht die kleine zu sehen und mich darum zu kümmern aber die kindesmutter wollte das alles nicht
    hat damals im jugendamt gesagt das sie selber nicht weiß ob ich de vater bin weil sie damal noch eine affäre mit einem andern hatte
    bis heute stehe ich im regen und weiß nicht was los ist
    brauchst du noch irgendwas


    ich bin zur zeit etwas verunsichert weil von allen seitenw as anderes kommt und ich absolut keine ahnung habe was ich tun kann bzw soll


    mfg

    hallo


    meine exfreundin hat nie die vaterschaftsanerkennung von einem erziehungsberechtigten unterschreiben lassen und sie hat mir nie gesagt ob ich der vater bin und soweit ich weiß hat sie sich nie bemüht über das jugendamt einen unterhaltsanspruch mir gegenüber geltend zu machen.
    also weiß ich nicht ob ich der vater bin oder nicht,da sie sich anscheinend selbst nicht sicher ist.
    das jugendamt hat damals zu mir gesagt, dass sie sich darum kümmern muss und alles in die wege leiten muss.
    ich habe laut gesetz keine rechtlichen möglichkeiten etwas zu tun.
    mir wurde damals auch gesagt das mit der rückgängigmachung der vaterschaftsanerkennung alles wieder bei null los geht.


    bin etwas ratlos


    mfg

    Hallo
    habe vor drei jahren eine vaterschaftsanerkennung unterschrieben, mit meiner damals minderjähigen freundin.
    haben uns vor zwei jahren getrennt und es gab jede menge streit und als ich damals im jugendamt war haben sie mir gesagt, dass die Vaterschaftsanerkennung ungültig ist weil sie zum Zeitpunkt der Unterschrift nicht volljährig war.


    habe damals die vaterschftsanerkennung zurück gerufen und das ist auch mit einer urkunde belegt.


    jetzt meine fragen:


    wie sieht das mit den unterhaltsanspruch mir gegenüber aus?
    ist die vaterschaftsanerkennung noch gültig oder nicht?
    worauf muss ich achten?


    mfg