Beiträge von Harald2804

    Hier eine erhaltene Antwort zu diesem Thema:


    Sehr geehrter Herr ......,
    Nun zu Ihrem Fall. In Ihrer Situation käme nach meiner Auffassung die
    jüngst von der Regierung beschlossene Härtefallregelung nach SGB II sofort zur Anwendung. Allerdings gab es inzwischen schon wieder abgeschwächte Auslegungen. Sie müssen einen Antrag auf Härtefall beim JobCenter oder ARGE stellen und alle Fakten genau benennen. Dieser Antrag muss konsequent und ziel führend für Sie durchgefochten werden.
    Unterstützung beim Antrag können Sie von einer Beratungsstelle in Ihrer Wohnortnähe oder von einem guten Sozialanwalt erhalten, die sich im Sozialrecht bestens auskennen.
    Mit freundlichen Grüßen:

    Hallo und ich hoffe dass man mir mit diesem schwierigen Thema helfen kann.
    Ich bin geschieden und habe eine 13 jährige schwerstbehinderte Tochter. Ich besuche Sie 3mal im Monat bzw. hole Sie zu mir. Meine Tochter darf Aufgrund ihrer Behinderung nur im PKW transportiert werden, welches dem Amt schon per Attest vorliegt. Auch weis ich nicht ob hier nun SGB 12 oder SGB 2 greift. Jedenfalls ist nun mein Fahrzeug defekt, welches ich zum Besuch benötige und habe auch keine andere Auswahlmöglichkeit. Beim Amt konnte mir hierüber auch keiner eine Information geben, da es wohl sonderregelungen bezüglich des Umgangs mit Behinderten Menschen gibt. Ich hoffe nun das sich hier vielleicht ein Spezialist tummelt, welcher mir dies beantworten kann???
    Danke im Voraus:
    Harald


    Nachtrag: Die einfache Strecke beträgt 250km. Ich erhalte jedoch einen Fahrtkostenzuschuss gem. §73 SGB XII, dabei wird einBetrag von 0,30 € , pro Km, angesetzt. Beinhaltet dies schon Verschleißkosten?