Beiträge von Herold

    Klingt komisch - ist aber so ;) (glaube ich)
    Situation: Meine Partnerin und ich (zusammenlebend, nicht verheiratet) bekommen im April unser zweites Kind. Ich bin Student und bekomme momentan 525 Euro BAföG, inklusive Kinderbetreuungszuschlag. Mit der Geburt des zweiten Kindes wird sich die Leistung noch um, ich glaube, ca. 80 Euro erhöhen (Kinderbetreuungszuschlag). Zusätzlich erhalte ich Wohngeld in Höhe von 134 Euro, welches sich wohl mit der Geburt etwas verringern wird. Meine Partnerin wird nach dem Mutterschaftsgeld Elterngeld in Höhe von ca. 630 Euro erhalten. Wir bekommen dann außerdem noch 2 x 184 Euro Kindergeld.
    Nun stellen wir uns die Frage, ob wir für die Zeit nach dem Mutterschaftsgeld Kinderzuschlag (max. 2 x 140 Euro) oder ALG2 (für meine Partnerin + Kinder) beantragen und damit den Anspruch auf Kinderzuschlag verlieren.
    Kenne mich mit ALG2 nicht sonderlich aus, aber ich habe als Bedarf für Sie und zwei Kinder 789 Euro ausgerechnet. Dann käme wohl noch was für die Unterkunft dazu (Gesamtmiete für uns vier 600 Euro). Allerdings würde doch das Kindergeld angerechnet/abgezogen werden, oder?
    Wenn ich das überschlage, bliebe bei Beantragung von ALG2 am Ende weniger übrig (da Kinderzuschlag und Kindergeld wegfällt). Stimmt das so, oder hab ich mich beim ALG2 völlig vertan?
    Hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen! Wo könnte ich sonst noch nachfragen? Glaube, dass ich weder bei der ARGE noch bei der Familienkasse in diesem Fall gut beraten werde.
    Vielen Dank!