Beiträge von smudo1982

    Danke für die schnelle antwort



    kündigungsfrist einhalten ist ja kein problem wollt ich sowie so weil so schnell bekomme ich den umzug eh nicht hin alleine mit den kindern. muss ja auch renoviert werden die neue Whg


    naja arge ist nix. bekomm keine alg II


    hab zu hohes alg I somit kommt die wohngeldstelle für meine kids auf


    aber trotzdem danke hast mir sehr geholfen.



    lg rico

    Hallo zusammen



    habe im jan 2010 ne 3 zi whg bezogen mit meinen kindern kaution wollt ich abzahlen war auch abgeklärt.


    nur bin ich jetzt dauerhaft erkrankt und werd erstmal ne weile nicht arbeitsfähig sein. vielleicht auch garnicht mehr wenn sich die diagnose sich bestädtigt


    dies hab ich auch meinen vermieter mitgeteillt das ich die kaution nicht aufbringen kann habe aber bis jetzt meine miete immer pünktlich gezahlt, meine Wm ist 500 €


    habe ihn daruf hin mitgeteillet das ich mir ne billigere whg suchen werde das ich auf dauer erstmal daheim bin
    jetzt kann ich eine 4zi.- whg bekommen für 350 WM brauch keine kaution bzw anteile bei der genossenschaft zahlen dasheist für mich und meine kinder spare ich ernorm dadurch


    meine frage.


    kann ich die whg kündigen fristlos ??? oder nur mit kündigungsfrist ???


    vermieter hat mich drauf hin gewiesen das ich die whg GARNICHT kündigen kann weil die kaution nicht entrichtet ist. aber habe KEINE mietrückstände stimmt das. den genau das ist das ja warum iich ausziehen will weil ich sie nicht aufbringen kann


    wer kann mir helfen ein tip geben gib es vielleicht eine rechtsprechung mit urteil



    ES IST DRINGEND HAB NÄMLICH HEUT DIE ZUSAGE BEKOMMEN DAS ICH DIE WHG HABEN KANN:


    Wäre sehr dankbar für schnelle antworten.



    danke Rico