Beiträge von replay

    Erstens,
    das Einkommen deiner Mutter ist für die 2. Ausbildung nicht relevant, da sie dir nicht mehr Unterhaltpflichtig ist. Die Unterhaltspflicht endet mit Abschluss der ersten Berufsqualifizierenden Ausbildung. Leider berechnet das Bafögamt deinen Bafögsatz mit dem anrechenbaren Einkommen deiner Eltern. Das ist so, weil der Unterhaltsanspruch deinerseits gegen deine Eltern grundsätzlich nicht (nur auf verlangen) geprüft wird und damit als bestehend angenommen wird.
    Zweitens,
    bei dem "neuen" Bafög kommt es ganz darauf an, ob und wie deine vorhergehende Ausbildung im Zusammenhang mit deiner geplanten BOS stehen.
    siehe Bafög §7
    lg replay

    Ich schließe mich meinen Vorrednern an, deine Eltern sind dazu verpflichtet. Du kannst beim Bafög-amt einen Antrag auf vorausleistungen stellen, indem du schreibst das deine Eltern dir den Unterhalt nicht gewähren und das deine Ausbildung in Gefahr ist. Dann übernimmt das Bafögamt den Anteil der Eltern (volles Bafög) und holt es sich bei den Eltern wieder. Das problem ist natürlich dabei, wie du zu deinen Eltern stehst (denke mal gut mit 175€ Taschengeld; die anderen 175€ stehen dir eh zu). Aber, wenn du das deinen Eltern erklärst werden sie bestimmt helfen. Du kannst dir auch eine kostenlose Rechtsberatung beim Jugendamt holen und dann damit argumentieren. Aber 2700€ sind nicht der bringer, das hab ich mit meiner Freundin auch und da geben sie schon 175... also überleg dir was du machst. Im zweifelsfall sollte die Familie vorang haben.


    lg replay

    Hi, meines wissens solltest du, da das deine 2. Ausbildung und du damit im 2. Ausbildungsgang bist auch etwas bekommen, aber bin mir da grad nicht so sicher. Geh doch einfach mal zu dem Bafögamt deines Vertrauens und frag freundlich nach. Das hat bei mir wunder gewirkt. Außerdem besteht meines erachtens auch die Möglichkeit einer vorabversion des Bafögbescheids. an dem könntest du ja sehen ob du was bekommst oder nicht und evt. noch ein paar schönheitskorrekturen an dem Antrag machen...

    @ JoachimM


    "die Antwort auf deine Frage "Wer zahlt jedoch dann meine Wohnung?" ist einfach: "Niemand". Zumindest nicht per se."


    Ich möchte nicht unhöfflich sein, aber wenn man keine Ahnung von der Materie hat, dann sollte man einfach mal ruhig sein und hier nicht dir Zukunftspläne von jungen Menschen kaputtmachen, nur weil man evt selber die Chance nicht hatte!


    Iniii  
    Ich freue mich das du dich zu dem Schritt entschlossen hast. Ich bin selber 22 Jahre und hab letztes Jahr meine Fachhochschulreife gemacht. Mit dem Bafög verhält sich das folgendermaßen. Du bist natürlich Bafög berechtigt. Nur gibt es im Bafög Gesetz und den dazugehörigen Verwaltungsvorschrifften gewisse Unstimmigkeiten. Da ich genau den gleichen Background habe wie du kann ich dir das auch mit 100%iger Sicherheit sagen.


    Du musst den Bafög-Antrag ganz normal stellen. Dann wird (wegen den Verwaltungsvorschrifften) standardmäßig das Einkommen deiner Eltern berücksichtigt und der anrechenbare Anteil gegen deinen Basisfördersatz gegengerechnet. Das was unterm Strich übrig bleibt sollte dein Bafög sein. Doch...


    Jetzt wirds etwas kompliziert: Da du dich ja in deinem speziellen Fall im 2. Ausbildungsgang befindest, sind dir deine Eltern (Mutter und Vater) nicht mehr Unterhaltspflichtig. Das bedeutet, dass das Bafögamt auch keine Grundlage hat dir irgendwas vom Bafög abzuziehen. ergo bekommst du volles Bafög... leider musst du das dem Bafögamt erstmal sagen und gegen den Bafögbescheid einspruch erheben, weil dein Unterhaltsanspruch gegen die Eltern ersteinmal als bestehend angenommen wird(Verwaltungsvorschriften). Erst wenn du per "Antrag auf Vorausleistung" dem Bafögamt mitteilst, das dir deine Eltern nichts Zahlen( weil sie es ja auch nicht mehr müssen) übernimmt das Bafögamt den Anteil der Eltern (quasi volles Bafög) und prüft ob die Eltern Unterhaltspflichtig sind (sind sie ja in deinem Fall nicht)! Und selbstverständlich bekommst du auch einen Zuschuss für deine Wohnung. Das heißt, wenn du dich selber Krankenversichern musst(ich denke aber das geht bei deinen Eltern, weil ich nicht denke das sie privat versichert sind) , bekommst du 590€, wenn nicht halt 65€ weniger. Aber das wird ja noch im Oktober erhöht!


    Ich habe das mit meinem Anwalt durchgesprochen gehabt und es hat damals bei mir alles gestimmt. Wie gesagt hab genau den gleichen Weg hinter mir. Wenn du willst kann ich dir auch Material zukommen lassen, indem du nocheinmal alles nachlesen kannst. Bei Fragen melde dich bitte.


    Ich hoffe ich konnt dir helfen.


    lg replay