Beiträge von jon3105

    Mittlerweile habe ich einiges klären können, was bleibt, ist nur noch die Frage nach der Begründung für den Umzugswunsch.


    Kurze Erklärung dazu:


    Ich bin den ganz normalen Weg gegangen und habe dem Jobcenter mitgeteilt, dass ich umziehen möchte. Zurück kam ein Schreiben mit der Frage nach der Begründung. Damals bin ich nach dem normalen menschlichen Verstand gegangen und habe geschrieben, dass ich endlich unabhängig von meiner Mutter leben möchte da Sie der Hauptgrund für mein Therapie ist. Ich habe auch auf Aufforderung vom Jobcenter ein Attest meiner Therapeutin eingereicht, in dem der Umzugswunsch befürwortet wird.
    Die Antwort vom Jobcenter war, dass sie das nicht nachvollziehen können und haben meinen Antrag abgelehnt. Daraufhin habe ich Widerspruch eingereicht und der Antrag wurde ohne weitere Begründung meinerseits bewilligt.


    Jetzt habe ich ein konkretes Wohnungsangebot eingereicht und sie wollen wieder eine Begründung?! Nachdem mein Widerspruch ohne Begründung akzeptiert wurde jetzt doch noch eine Begründung??! Sorry, aber da komm ich nicht wirklich mit.


    Ich habe auch gehört, dass ich/ da über 25/ wohl das "Recht" habe (bitte keine moralischen Debatten) mir eine eigene Wohnung zu suchen. Meine Frage ist jetzt nur noch ob das als Begründung reichen würde, dass ich schreibe, dass ich über 25 bin und langsam mal selbstständig werden möchte (unabhängig davon wie arm es ist, dass ich mir eine Wohnung vom Jobcenter bezahlen lassen muss) ??


    Ich bitte einfach nur um ein paar Meinungen vom Menschen, die hier mehr wissen um dieses Thema endlich erledigen zu können.


    Danke schonmal fürs Lesen und eventuelle Antworten,


    der überfragte Jon

    Hallo,


    ich möchte mit meinem Bruder eine WG aufmachen. Ich bin 28 Jahre bekomme Hartz4, mein Bruder (26) befindet sich noch in einer Ausbildung.


    Eigentlich dachte ich mir, dass ich in Bezug auf die Wohnungssuche und den folgenden Verlauf beim AMt keine Fragen mehr habe, aber leider gibts da noch einiges Ungeklärtes.


    Nach der letzten Wohnungsbesichtigung, sagte mir die zuständige Dame von der Wohnungsgesellschaft, ich solle mit dem Wohnungsangebot zum Jobcenter gehn und beantragen dass die gesamte Miete in Höhe von 450 Euro übernommen werde. Es mag sehr dämlich sein, aber ich versteh langsam nichts mehr.


    Ich habe einen allgemeinen Antrag ans Jobcenter geschickt mit dem Ergebnis, dass mir max 378 Euro für eine Wohnung bewilligt wurden. Wie soll das jetzt mit den 450 Euro klappen? Habe danach einiges zu 2Personenhaushalten in Verbindung mit Bedarfsgemeinschaften gelesen. Da habe ich zumindest gesehn, dass der Satz für 2 Personen bei 440 Euro liegt. Aber ich verstehe einfach nicht was das mit uns zu tun hat.


    Ich bilde doch mit meinem Bruder eine Haushaltsgemeinschaft? Ich möchte eigentlich nur wissen wie das mit den 440 Euro funktioniert und ob das überhaupt auf unsere Situation zutrifft/ möglich ist, weil wir die Wohnung sonst nicht bekommen.


    Grob gedacht war eigentlich, dass jeder die Hälte der Miete bezahlt und das wars; ich reiche den vorläufigen Mietvertrag beim Jobcenter ein mit einem kurzen Schrieb dass mein Bruder auch in die Wohnung ziehen möchte + seinen momentanen Wohnsitz.


    Zusätzlich will das Amt noch eine Begründung für meinen Umzugswunsch. Ein Bekannter meinte dazu, dass der vorläufige Mietvertrag reicht und ich nichts weiter begründen muss.


    Wie auch immer, ich fühle mich momentan mal wieder sehr überfragt und wäre sehr dankbar für etwas Hilfe.