Beiträge von Frühling

    Hallo alle zusammen.
    Als meine Mutter vor 4 Jahren verstarb, bin ich seelisch abgerutsch, hatte einen Suizit hinter mir und wurde zwei Monate in eine Klinik eingewiesen. Insgesamt war ich ca. 8 Monate nicht "für die ARGE" da.
    Als ich aus der Klinik war, und versuchte wieder so einigermaßen "ins Leben zu starten", wurde ich zur ARGE zitiert. Die Sachbearbeiterin mahnte mich, dass ich doch all 3 Monate vorstellig werden müße. In diesem Gespräch teilte ich der Sachbearbeiterin den Tod und die zu erwartende Erbschaft (Barvermögen, Wohnungseigentum und Darlehnsschulden) mit, welche ich mit meiner Schwester teilen muß, da meine Mutter kein Testament hinterlassen hat mit. Die ARGE zahlte weiter mein Hartz IV. Nach 4 Jahren haben meine Schwester und ich einen Erbauseinandersetzungsvertrag geschlossen. Diesen legte ich der ARGE vor.
    Nun soll ich aber die für 4 Jahre empfangene Hartz IV-Leistung auf einen Schlag in 14 Tagen zurückzahlen, obwohl die Steuererklärungen (welche der Arge vorliegen) nachweislich belegen, dass sich das Vermögen durch die geerbten Darlehensschulden negativ auswirkten.
    Im Klartext: Ich soll für Schulden noch zahlen, und weiß nicht wovon .
    Wer kann mir schnellstens helfen ????