Beiträge von Jumama

    irgendwie müsste man dagegen mal eine Sammelklage einreichen. Da meine Kinder inzwischen beide aus der Bedarfsgemeinschaft herausfallen musste ich nun Wohngeld beantragen ( für die Kinder ) und bekommen, durch Anrechnung des Kindergeldes, nicht einmal mehr meinen Regelsatz von der ArGe.


    Grüße
    Jumama

    weil ich genau das gleiche Problem habe. Ich bekomme Unterhaltsleistungen vom Vater, auf die das Kindergeld angerechnet wird. Das Heißt im Klartext, ich erhalte eigentlch nur das hälftige Kindergeld, obwohl es von der Familienkasse komplett an mich gezahlt wird. Das sieht auch die Arge so und rechnet mir das gesamte Kindergeld auf meine Leistungen an. Wer kann Auskunft geben, wie es sich hier richtig verhält. Immerhin geht es bei zwei Kindern um 184€!.


    Ebenso verhält es sich mit den Unterhaltsleistungen. Nach Abzug sämtlicher Abgaben, wie Mietanteil und Regelsatz, den die Kinder davon besteiten müssen, bleibt ein Restbetrag, der mir von MEINEM Regelsatz abgezogen wird, d.h. die Kinder müssen mich unterstützen. Da der Unterhalt aber als Einkommen gilt und ein Zuverdienst gestattet ist ( Höhe weiß ich leider gerade nicht ), müsste dieser Restbetrag doch anrechnungsfrei bleiben oder nicht?



    Bitte dringen um Auskunft.


    vielen Dank
    Jumama