Beiträge von jslberlin

    .. aber für die Hochzeitsreise wolltest du keinen Zuschuss beantragen? ...


    Hier stellt jemand eine ernste Frage und das ist Deine Antwort? Spar Dir bitte solche Kommentare!


    Na, das wärs doch wenn der Staat jetzt auch noch Hochzeiten bezahlt.. Dann würd ich auch gleich sofort morgen heiraten...


    Sorry.. ich hab zwar keine Ahnung was einem alles zusteht, aber bei dieser Frage bekomme ich grade einen Lachanfall..


    Schön das Du einen Lachanfall bekommst, der Dir das denken verbietet.


    Es ist keine dumme Frage sondern nur ein dumme Antwort, die von Dir kommt!


    Warum sollte es keinen Zuschuß geben.


    Beide wohnen in getrennten Wohungen!
    Er 1 Raumwohnung (hier in Berlin bis 360,-- Euro WM)
    Sie 2 Raumwohnung (hier in Berlin bis 444,-- Euro WM)


    Zusammen = 804,-- WM


    Sie ist Alleinerziehend und bekommt einen 25%igen Zuschuß vom Hartz IV (ca. 90,-- Euro monatlich)


    Wenn die beiden jetzt heiraten und sie ziehen zusammen bekommen Sie eine 3 Raumwohnung bis zu 540,-- Euro monatlich.


    Macht ggü. den bisherigen Wohnverhältnissen eine Ersparnis für den Staat von jährlich 3168,-- Euro
    Hinzu kommt noch der Wegfall vom Alleinerziehungszuschlag von jährlich 1080,-- Euro


    Zusätzlich erhalten beide nicht mehr den Regelsatz von 359,-- Euro sondern nur noch 323,-- Euro, was pro Person erneut 36 Euro Ersparnis sind. Das ganze für 2 Personen x 12 Monate macht wieder eine Ersparnis von 864,-- Euro.


    Macht eine jährliche Erpsarnis von 5112,-- Euro


    Wenn jemand zukünftig 5112,-- Euro jährlich sparen kann , warum soll es nicht auch einen Zuschuß für eine Hochzeitsfeier geben. Schließlich spart der Staat jeden Monat 426 Euro, also könnte doch dieser Betrag auch als Zuschuß für die Hochzeit bezahlt werden. Die restlichen 11 Monate spart er diese Summe ja auch.



    Ich hatte mal einen ähnlichen Fall persönlich erlebt. Meine Freundin und ich wollten zusammen ziehen. Sie bekam die Kaution vom JobCenter bezahlt und mir lehnten Sie ab. Begründung: Ich verfüge über ausreichend Wohnraum und müsse nicht umziehen, deswegen müsste ich meine Kaution selber bezahlen.


    Widerspruch - LOGO!


    Hiermit widerspreche ich Ihrem Bescheid! Begründung: Wenn ich mit meiner Freundin zusammen ziehe, dann haben wir nur eine Miete von 540,-- Euro. Wenn mir dei Kaution nicht bezahlt wird, dann beliben wir getrennt wohnen. Meine Miete beträgt 357,80 Euro und eine vergleichbare Miete einer 2 Raumwohnung beträgt 444,-- Euro. Macht zusammen 801,80 Euro nur für Miete. zzgl. des Alleinerziehednen Zuschlages von damals ca. 60,-- Euro, sind 861,80. Wenn wir zusammen wohnen, fallen nur 540,-- Euro Miete an. Was eine Ersparnis von monatlich 261,80 einbringt. Das aufs jahr multipliziert ergibt eine Ersparnis von 3141,60 Euro.


    Nicht nur wir ALG II Empfänger sind verpflichtet die Kosten für den deutschen Staat so gering wie möglich zu halten, nein auch Sie als Angestellter des deutschen Staates sind dazu verpflicht, jede Einsparmöglichkeit voll auszuschöpfen. Dieses würden Sie aber nicht utn, wenn Sie dem Antrag auf Stellung der Mietkaution nicht nachkommen würden. Ich bitte Sie Ihren Ablehnungsbescheid nochmals zu überdenken.


    Was soll ich Euch sagen, es dauerte genau 4 tage, das flatterte auch schon der Widerspruchsbescheid rein, indem meinem Antrag voll und ganz stattgegeben wurde.


    Den deutschen Ämtern kann man nur mit Argumenten kommen.Nicht mit Mitgefühl!


    Nur bitte ich die oben zitierten darum ein wenig Ihr Vokabular zu zügeln, denn die MENSCHEN die hier solche Fragen stellen, haben sich Ihre Lage bestimmt nicht ausgesucht und sind erst recht nicht damit zufrieden.


    mfg


    Jerry