Beiträge von eddie

    man kann natürlich alles missverstehen, wenn man nur will...


    da steht nämlich auch:

    Einen Antrag auf Hartz 4 habe ich nicht gestellt, da ich zuviel Vermögen habe. Stattdessen plane ich mir als Freiberufler etwas dazu zu verdienen, um nicht ausschließlich von meinem Gesparten leben zu müssen.


    ich versuche also nicht, mein gespartes zu verschleiern, sondern ich mache mir gedanken, was passiert, wenn mein gespartes irgendwann aufgebraucht ist.


    aber mit der antwort zeigst du mir, dass du vor hast, sozialbetrug zubegehen. ende meiner beratung!


    das ist ja wohl eine dreiste unterstellung... :mad: ich beziehe keinerlei leistungen vom staat!


    eine eigentumswohnung ist eine überlegung, ganz unabhängig von hartz 4, da dadurch monatliche fixkosten (miete) wegfallen. nur mache ich mir meine gedanken, was passiert, wenn ich von meiner freiberuflichen tätigkeit nicht leben kann und meine ersparnisse zu ende gehen.


    klar hast du den. aber denke dran, man darf sein geld nicht verschenken, verschleudern und verschleiern. die prüfen 3 jahre rückwirkend per bundesamt für finanzen, ob da mal was nennenswertes war. also dass vorhandene überschüssige vermögen sollte in einer angemessenen zeit aufgebraucht sein


    wie wäre das denn, wenn ich z.b. eine eigentumswohnung kaufen würde? müsste ich die wieder verkaufen, wenn ich einen hartz4-antrag stelle?



    und nicht vergessen, eine private krankenversicherung abzuschließen, wenn alg1 ausgelaufen ist.


    ich bin "freiwillig" weiterversichert bei meiner bisherigen BKK.

    Hallo zusammen,


    ich bin 40 Jahre alt und habe bis vor kurzem ALG 1 bezogen. Einen Antrag auf Hartz 4 habe ich nicht gestellt, da ich zuviel Vermögen habe. Stattdessen plane ich mir als Freiberufler etwas dazu zu verdienen, um nicht ausschließlich von meinem Gesparten leben zu müssen.


    Nun habe ich 3 Fragen dazu:


    1. Der Vermögens-Freibetrag ist 150€ pro Lebensjahr + 750€, bei mir also 6750€, richtig?


    2. Bringt es mir Vorteile (oder Nachteile?) jetzt trotzdem einen Hartz4-Antrag zu stellen, obwohl er mit Sicherheit abgelehnt wird?


    3. Habe ich Anspruch auf Hartz 4, wenn mein Gespartes unter den Freibetrag gefallen ist, auch wenn ich zwischendurch selbstständig tätig war?


    LG
    Eddie

    Hallo zusammen,


    ich beziehe seit 5 Monaten ALG1 und habe Anspruch für 7 weitere Monate.


    Ich habe in einer Broschüre gelesen, dass dieser einmal erworbene Anspruch erst nach 4 Jahren verfällt. Als Beispiel wird genannt, wenn jemand aus der Arbeitslosigkeit heraus einen Job annimmt und dort aber weniger als 12 Monate arbeitet (also keinen NEUEN Anspruch erwirbt), er bei erneuter Arbeitslosmeldung noch den RESTanspruch hat.


    Wie ist das wenn ich mich freiwillig (ohne einen neuen Job) beim Arbeitsamt abmelde, z.B. um zu reisen oder den Sommer über im Ausland zu jobben, habe ich dann bei erneuter Arbeitslosmeldung auch noch Anspruch auf meine restlichen 7 Monate?


    Hoffe mir kann jemand helfen. Danke schon mal im voraus!


    Eddie