Hallo,
bisher habe ich für meinen Sohn immer alles allein bekleistert.....nun frage ich, ist der Kindsvater verpflichtet, auch für einen Teil desr Schulbedarfs usw. aufzukommen?
hallo waren Sie beim Jugendamt. haben Sie was erreicht?
Hallo,
bisher habe ich für meinen Sohn immer alles allein bekleistert.....nun frage ich, ist der Kindsvater verpflichtet, auch für einen Teil desr Schulbedarfs usw. aufzukommen?
hallo waren Sie beim Jugendamt. haben Sie was erreicht?
Deine Antwort stimmt mit meiner Vermutung überein.
thanx
Recht herzlichen Dank für deine Antwort !
Hallo Leidensgenossen,
Ich bin seit eingen Jahren von meiner Frau geschieden. Nun verlangt Sie Zusatzleistungen.
Kindesunterhalt wurde vom Jugendamt neuberechnet und nun überweiße Ich nach der Düsseldorfertabelle 2010 regelmäßig den verlangten Betrag.
Zusetzlich will die Ex-Frau noch, dass ich die kompletten Kosten für Tanzschule, und die Hälfte der Schulbücher bezahle etc.
Ansonsten würde Sie einen Anwalt hinzuziehen und mich komplett ausquetschen.
Mein Bedarfskontrolbetrag laut Düsselorfertabelle liegt bei 1,200 €
Hat Sie überhaupt Anrecht auf diese extra Zahlungen?
Freue mich auf baldige Antwort
serjo