Beiträge von Berliner63

    Hallo zusammen !


    Habe gelesen, dass für ehemalige Arbeitslose ( mich ), die Möglichkeit besteht nach §24 SGB II einen
    Zuschuss zu erhalten. Kann man sich darauf verlassen oder gibt es dazu noch andere Auswahlkriterien.
    Wenn ich das richtig verstehe gibt, es bei 800 € ALG I und der Differenz von ALG II 359 €, dann erst
    einmal 160 mehr, um den Abstieg abzumildern.


    Wer hat damit schon Erfahrungen gemacht ?


    Vielen Dank erst mal.


    Berliner 63