Beiträge von Tüftelfreund

    Der Grund für meine Frage ist einfach der, dass ich zwar in einem Eigenheim wohne, dieses aber nicht mein Eigentum ist. Das Haus gehört anderen Personen, ebenso wie der Papierkram, der dazu gehört. Ich möchte den anderen nicht halbjährlich auf den Wecker gehen müssen, nur damit ich im Monat 5 oder 10 Euro mehr bekomme.


    Mir erscheint, was Turtle1972 sagt, am wahrscheinlichsten. Man stelle sich vor, bei all dem Papier, das man abgeben muss, fehlt eine einzelne Rechnung, die einfach spurlos verschwunden ist, oder es fehlt ein Einkommensnachweis, den ein genervter Arbeitgeber sich weigert auszustellen. Dann bekämen ja wer weiß wie viele Bedürftige ein ganzes Halbjahr keinen einzigen Cent, wenn das Arbeitsamt fanatisch auf jeden kleinen Nachweis besteht.

    Guten Tag!


    Ich möchte fragen, was wohl passiert, wenn ich nicht alle geforderten Kostenbelege (zB. Abwasserrechnung) liefere, wenn ich einen Folgeantrag stelle.


    Eigentlich sind diese Belege ja nur in meinem Interesse, denn mit ihnen beweise ich ja meine Bedürftigkeit. Das heißt, wenn verschiedene Kosten nicht nachweise, dürfte ich für diese einfach nur keine Leistungen bekommen. Angenommen, ich gebe den Beleg für die Abwasserkosten nicht ab, dann bekomme ich vielleicht 5 EUR weniger pro Monat. Das Arbeitsamt dürfte sich ja kaum beschweren, wenn es weniger Geld verteilen muss. Habe ich mit meiner Einschätzung Recht?


    Ich frage deshalb, weil ich befürchte, dass der Sachbearbeitrer das gleich als Begründung nimmt, garkeine Leistungen zu Bewilligen. Würde es ausreichen, wenn ich eine Erklärung beifüge, dass dieser oder jener Nachweis nicht verfügbar ist und ich die dadurch geringeren Leistungen in Kauf nehme? Ich bin ohnehin nur Aufstocker. Die Einbußen dürften kaum ins Gewicht fallen.

    Ich habe da eine andere Vermutung. Wenn ich nämlich in einem Monat 1000 EUR Brutto bekomme, dann sind das etwa 550 EUR Netto, über 100 EUR Sozialabgaben UND über 300 Benzingeld! Die Sachbearbeiterin hat also gesehen, dass ich 550 EUR Netto habe, wovon sie mir 80% wegnehmen, und dann aber noch über 300 EUR Benzingeld, das sie mir lassen müssen. Und da wird sie gekoootzt haben!


    Sie wollte villeicht meine Lohnstreifen, weil sie hofft, irgendwie nachweisen zu können, dass mein Arbeitgeber, mir zu Liebe, einen großen Teil des Nettos einfach auf das Benzingeld umverteilt. Wenn sie davon ausgeht, dass der Lohnstreifen meiner Information dient, während die Einkommensbescheinigung der Desinformation des Arbeitsamt dient, dann hofft sie, mich eiskalt erwischen zu können.


    Oder, wenn sie nichts findet, beginnt sie einfach mal selber festzulegen, was auf dem Lohnstreifen Brutto und Netto ist, was dann wiederum eine Ereigniskette auslöst. Denn Beamte müssen sich ja beschäftigen, gerade die vom Arbeitsamt, wo ja demnächst Personal abgebaut wird.


    Für einige mögen das lächerliche Feindbilder sein. Aber meine Vermutungen einfach so wegzuwischen, wäre naiv. Das beweisen unzählige Medienberichte der vergangenen Jahrzehnte. Verantwortungsloses Handeln muss wohl ein Nebenfach auf der Beamtenschule sein.

    Guten Tag!


    Ich bin neuerdings Aufstocker (verdiene also 400 + x), nachdem ich jahrelang arbeitslos war. Als ich noch arbeitslos war, bin ich immer einer geringfügigen Beschäftigung nachgegangen, und habe deswegen immer einen Einkommensnachweis an das Arbeitsamt geschickt, damit die Hartz IV-Leistungen daran abgestimmt werden könnten. Auf einem Einkommensnachweis steht drauf, wieviel Brutto, und wieviel Netto man bekommt.


    Aber jetzt verlangt man von mir, an Stelle des üblichen Einkommensnachweis den Lohnstreifen. Sie wollen wissen, woraus sich mein Netto zusammensetzt. Normaler Weise könnte ich dieser Forderung leicht nachkommen, aber mir erscheint das schon wieder wie ein typischer Fall von Bürokratiesucht. Was geht die denn die Zusammensetzung meines Nettos und Bruttos an? Jahrelang wollten die nur den Einkommensnachweis!


    Muss ich nun wirklich immer meine Lohnstreifen hinschicken, oder kann mir jemand von euch nachweisen, dass die Forderung des Arbeitsamtes gesetzeswidrig ist?


    Mit freundlichem Gruß
    Tüftelfreund

    Die Sache, so wie ich sie mir vorgestellt habe, hat nicht geklappt. Ich kann mich zwar jeder Zeit ohne jeden Aufwand vom Arbeitslosengeld II abmelden, aber der Nachteil ist, dass ich dann die Krankenkasse selber bezahlen muss, und die ist recht teuer.


    Ich hatte gehofft, man könne lediglich auf die Bezüge verzichten, und damit sein eigenes Geld verdienen, ohne ständig Angst haben zu müssen sanktioniert zu werden, wenn man eine Maßnahme ablehnt. Ich gehe mal davon aus, dass man trotzdem 80% seines Netto-Einkommens abtreten muss, selbst wenn man drei Sanktionen auf einmal am Hals hat, und damit garkeine Bezüge mehr bekommt.


    Naja ...

    Aktueller Zwischenstand:


    Ich werde mich in den nächsten paar Wochen als "arbeitssuchend" anmelden und danach eine Erklärung abgeben, dass ich ab sofort auf das Arbeitslosengeld II verzichte.


    Nach allem was ich weiß, bin ich dann weiterhin krankenversichert und für meine Rente ist es auch irgendwie gut (Ich weiß, dass das Amt ab Januar keine Rentenbeiträge mehr zahlt). Ich bin nicht so richtig in der Sache drin, aber so weit ich es beurteilen kann, ist das jetzt der günstigste Weg.

    Hallo und danke für deine Antwort!


    Aber gibt es denn keinen Weg, diese Eingliederungsvereinbarungen loszuwerden, damit mich diese Paragraphenreiter nicht jedes Jahr für 9 Monate in eine ABM stecken können, und ich nicht jeden Monat 5 Bewerbungen nachweisen muss? Im Juli habe ich eine ABM abgelehnt, und werde jetzt sanktioniert. Und es ist meiner Sachbearbeiterin völlig gleichgültig, dass ich ja garnicht arbeiten gehen kann, wenn ich bei einer ABM rumhänge.


    Ich hatte irgendwie geglaubt, sobald man mehr als 400 EUR selbst erarbeitet, wäre man aus dem Gröbsten raus. Es muss doch einen Unterschied machen, ob man garnicht arbeiten geht, oder immerhin durchschnittlich 400 + x EUR selber verdient!


    Wäre es nicht das Sinnvollste, wenn ich einfach kein Arbeitslosengeld mehr beantrage? Finaziell dürfte das keinen wesentlichen Unterschied machen. Ich habe nämlich noch einen beachtlichen Überschuss an Benzingeld, den mir mein Arbeitgeber zahlt. Wenn ich keine Leistungen mehr beziehe, haben die ja eigentlich kein Druckmittel mehr in der Hand. Bin ich dann aber noch weiterhinh über das Arbeitsamt krankenversichert? Zahlt das Amt dann weiterhin in meinen Rententopf ein?

    Guten Tag!


    Ich bin momentan noch Hartz IV-Empfänger, und habe einen offiziellen Bedarf von rund 350 EURO + 100 EUR Wohngeld. Ich möchte mich aber vom Hartz IV verabschieden, da ich inzwischen eine geringfügige Beschäftigung habe, durch die ich ein schwankendes Netto-Einkommen von 300 EUR bis 600 EUR monatlich habe. Normalerweise liege ich immer über 400 EUR netto. Am liebsten würde ich von den Harzt IV-Empfängern zu den Aufstockern wechseln.


    Ich habe aber verschiedene Fragen:
    - Welche Schritte muss ich jetzt konkret tun?
    - Was verändert sich in Sachen Steuern und Rente?
    - Wenn ich in einem Monat weniger als meinen zuerkannten Mindestbedarf von 450 EUR verdiene, müsste ich ja eigentlich aufstocken können. Kann man für einzelne Monate Aufstockungs-Zahlungen beantragen?
    - Was ist, wenn man in einem Monat weniger als 400,01 EUR verdient? Kann man auch dann noch Aufstockungszahlungen beantragen, oder muss man sich dann schon wieder für Hartz IV anmelden?

    du bist das arbeitsamt oder arge dann los, wenn du dich aus den bezug abmeldest.
    übrigens ist man mit zwei bis zu 400-eurojobs nicht krankenversichert.


    So weit ich informiert bin, muß man, wenn man über 400 Euro verdient und damit selbst Steuern zahlt, nicht mehr an 1-Euro-Jobs oder dergleichen teilnehmen. Das hat den Vorteil, daß man somit Zeit hat, einer echten Arbeit nachzugehen.


    Und ich bin definitiv krankenversichert. Das zahlt die ARGE. Aber was ist denn nun, wenn man mit zwei Arbeitgebern über 400 Euro verdient? Wenn ich bei einem Arbeitgeber über 400 komme, dann läßt mich das Arbeitsamt so weit in Ruhe. Ist das aber auch so, wenn ich zwei Arbeitgeber habe?

    Guten Tag!


    Ich bin Hartz IV-Empfänger und verdiene bei einer geringfügigen Tätigkeit momentan knapp 400 Euro im Schnitt. Da ich wirklich gern über 400 Euro kommen möchte, um zumindest erst einmal das Arbeitsamt vom Hals zu haben, bräuchte ich wohl einen zweiten Arbeitgeber, bei dem ich ein weiteres geringfügiges Einkommen erhalte.


    Ich habe nur einige Zweifel, ob das auch wirklich so schön klappt. Meine Frage lautet, ob es egal ist, ob man einen, oder zwei Arbeitgeber hat, solange man damit mehr als 400 Euro verdient. Ist man in beiden Fällen das Arbeitsamt los?


    Freundliche Grüße!