Beiträge von clusterspy

    Hallo,


    ist die ARGE dazu berechtigt weitere ALG II Leistungen/Zahlungen davon abhängig zu machen, das ein Abtretungserklärungsformular zu Gunsten der ARGE auf in der Zukunft zu erwartendes Insolvenzgeld unterschrieben und eingereicht wird?


    Gibt es hier eine Rechtsvorschrift?


    Mir ist zwar bewusst, das auch Insolvenzgeld zu dem anzurechnenden Einkommen zählt. Dieses ist m.E. aber erst anzugeben, wenn es tatsächlich eingegangen ist, oder?


    Es könnte der Fall eintreten, dass das Insolvenzgeld die Transferleistung übersteigt. Dann müsste in dem Fall das "überschüssige" Geld von der ARGE zurück gefordert werden.


    Für einen fachkundigen Rat bedanke ich mich schon im voraus.


    mfg