Beiträge von maggy1

    mein anwalt hat entweder keine ahnung oder keine lust.denn einzigen rat was er hat, das wir klagen müssen....aber wie gesagt, bis dahin bin ich verhungert...kann auch nicht mal zu arzt gehen, weil ich seit september 2009 keine krankenversicherung habe.

    hallo majar,


    vielen dank für deine antwort....ich glaube du hast mich da falsch verstanden...meine frage war, wenn ich mein gewerbe abmelde, ob ich mich bei der arge wieder neu anmelden kann ?

    hallo zusammen,


    Habe ein großes Problem mit der Arge, wer weiß wie ich mich verhalten kann ?


    War Jahrelang Selbständig bis Mai 2008, im November 2008 habe ich mich Arbeitslos gemeldet ,da ich keinerlei Mittel mehr hatte. Bis August 2009 bekam ich Hartz 4 und ab 1.09.2009 wurde ganz versagt nach §66 erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I)wegen fehlenden Unterlagen (nachweise ) Habe mir einen Anwalt genommen ,wo immer wieder Einspruch erhoben wird und immer wieder abgelehnt wird, Ab denn 01.11.2009 habe ich ein Gewerbe angemeldet ,wo ich ca. 100 Euro im Monat verdiene .In der Zwischenzeit habe ich mir schon richtig viel Geld leihen müssen, damit ich meine miete ,Essen, usw. bezahlen kann. Schuldscheine habe ich denen auch vorgelegt, die sie aber nicht richtig anerkennen.
    Mein Anwalt meint, dann müssen wir wohl Klagen....doch Klagen bedeutet Jahre.Ich habe jetzt schon etliche Inkasso ,Gerichtsvollzieher schreiben und mein Anwalt weiß sich da auch kein richtigen Rat,was ich machen kann.Da ich in Rechtschutz bin, kann ich auch leider den Anwalt nicht wechseln.
    Bis zur Klage bin ich obdachlos und verhungert und verschuldet.


    Meine wichtige Frage: Wenn ich mein Gewerbe abmelde , kann ich mich wieder ganz neu anmelden ?
    Habe gehört, wenn ich mein Gewerbe abmelde ist es ein neuer Fall, nach 6 Monaten..


    Wer kann mir da helfen?


    vielen Dank im voraus