Beiträge von darck

    Hallo,
    ich war heute beim Amt. , weil ich zu wenig Geld bekommen habe.
    Mein Sohn lebt mit mir in Bedarfsgemeinschaft und hat einen Termin nicht eingehalten,
    hat daraufhin 10% Abzug bekommen. Das ist klar. Jetzt haben die ihm aber 100% gestrichen, weil er
    keine Bewerbungsaktivitäten nachgewiesen hat. Es kam darüber aber kein Bescheid.
    Nun haben die von mir 320,-€ von meiner Grundsicherung für die Miete einbehalten.
    Daher habe ich nur 154,-€ und mein Sohn garnichts.
    Jetzt meine Frage, dürfen sie an die Miete ran. Ich bin der Meinung nein.
    Vieleicht kennt ja jemand einen Paragraphen, wo ich was nachlesen kann.
    L.G. Darck