Beiträge von schröder

    zitat speedy 3000:Hallo Leute,


    ich dachte mir das ich mal ein neues Threat eröffne wo ihr euch auslassen könnt zu Neuerungen die ab 2011 in Kraft treten bzw ich auch eure Hilfe brauche


    Hallo,


    Hilfe hab ich leider keine , aber ich sag mal was zu den Neuerungen.


    Da wird ein riesen Theater um die 5 Euro gemacht und was das wieder kostet.


    Aber ne Gegenechnung was die Einsparungen so bringen ( keine Rentenbeiträge mehr bezahlen, wegfall vonZuschlag nach § 24 SGB II.


    Da bleibt bestimmt wieder ne menge übrig um irgendwelche Löcher zu stopfen welche die "Birnen" selbst gegraben haben.
    Ich bin selbst seit 4 Monaten Alg.2 Empfänger, davor hab ich 30 Jahre fleißig gearbeitet , und hab bis jetzt leider nur nen 400 Euro job gefunden und wenn ich der "Arbeitenden Bevölkerung" erzähle das ich von den 400 " nur " 160 behalten darf sagen 50 % ich bin d..f und die anderen 50 % haben Hochachtung davor das ich für umgerechnet 2,60 am Fließband stehe .


    Ich sehe übrigends nicht die 2,60 sondern auch das was ich vom Amt bekomme, bevor hier wieder das Wort Schmarotzer fällt. :)


    Aber das mit dem Wegfall der Rentenbeiträge ist echt der Hammer, ich habe auf jeden Fall erstmal "jegliches Vertrauen" in unseren Staat verloren.


    Schönen gruß an alle

    Hallo,
    falsches Forum ? Falsche Fragen?


    Oder wie im richtigen Leben, nix genaueres weiß man nicht:)


    Zu1 ) Hier wäre beides richtig gewesen.


    Zu2 ) Jepp. Wenn das Vermögen allerdings vor dem erechnetem Termin verbraucht ist und man nachweisen kann das es nicht verschwendet wurde , würde eine neue Prüfung der Bedürftigkeit erfolgen.


    sg

    Hallo erstmal


    Nun hat es auch mich( ledig, alleinstehend) getroffen bzw. noch nicht da ich erstmal eine LV oder RV verbrauchen muss bevor ich Bedürftig werde.


    Habe mich hier schon ein bischen eingelesen und habe nun auch gleich meine ersten Fragen


    1) Hat man nach einjährigen Bezug von Alg 1 automatischen Anspruch auf §24 SGB 2 (Armutsgewöhnungszuschlag) oder muss man die Mitarbeiter der Arge darauf hinweisen das man das gerne hätte ?


    2) Bei der Aufrechnung in meiner Ablehnung zieht die Arge nur meine Miete und den Regelsatz monatlich
    von meinem "Vermögen" ab.
    Ist das so richtig ?
    Da ich mich ja selbst Krankenversichern muss ist mein Geld ja eigentlich schon vor dem erechnetem Termin der Bedürftigkeit weg.


    In der Hoffnung das es bald wieder aufwärts geht verbleibe ich mit freundlichen Grüßen an alle hier.