Beiträge von lilafloh

    Da du unter 25 Jahren bist, wirst du keinen Hartz IV- Anspruch haben. Deine Eltern sind dir gegenüber unterhaltspflichtig. Anspruch auf eigene Wohnung gibts erst ab 25 Jahren.
    Es sollte aber auch selbstverständlich sein, dass du Kosten zu Hause (I-Net, Telefon) mit übernimmst.
    Hats du mit dem Arbeitsamt schonmal über Möglichkeiten einer Umschulung gesprochen, wenn es mit deiner Ausbildung so mau ist auf dem Arbeitsmarkt?

    Unterschreibe natuerlich nicht einfach!das ist ja klar!;-)


    Warst du mal beim Jugendamt? Die könnten gegebenenfalls noch zuständig sein (bis 27) und evtl gibt es eine betreute WG, greift gerade oft wenn eine psychische Erkrankung vorliegt ganz gut.

    Wenn es sich um einen vom BAMF geförderten Integrationskurs handelt (muss es ja um als solcher anerkannt zu sein) könnt Ihr einen Antrag auf Härtefallregelung stellen. Da müsst ihr nachweisen, dass ihr entweder ALG II empfangt oder euer Einkommen in der Höhe dem ALG II Satz entspricht. Darüber hätte euch der Träger des Integrationskurses informieren sollen.

    Ich weiß nicht, was das für einen Einfluss auf hartz IV hat, aber grundsätzlich sind zwei Minijobs machbar. Man kommt dann in die sogenannte Gleitzone (zwischen 400 und 800€)
    Schau mal hier nach, da wird die Sozialversicherungspflicht erklärt:http://www.gleitzonenrechner.de/


    im August mache ich meinen Studienabschluss. Seit 6 Monaten beziehe ich Hartz IV. Seit 7 Jahren arbeite ich nebenher auf 400 € Basis.


    Nun möchte die ARGE-Mitarbeiterin, dass ich meinen bisherigen Job aufgebe und in einen anderen Minijob wechsel, weil der ürsprüngliche nicht meinem Studium entspricht! Kann sie das?????


    Da wir nun Frühjahr haben und ich noch keinen Studienabschluss habe, sei ich auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht vermittelbar. Nicht nur, weil ich im Herbst wieder aufhören müsste, weil dann mein Referendariat beginnt, sondern auch weil es keine Jobs für meinen Abschluss gibt.


    Daher soll ich einen zweiten Minijob ausüben, damit ich aufgrund des weiteren Verdienstes mehr hätte als mit Hartz IV. Das leuchtet zwar ein, aber als ich genau das früher immer machen wollte, um mich nicht verschulden zu müssen, wurde mir gesagt, dass dies nicht möglich sei:
    man dürfe nur einen 400 € Job haben und wenn man dann doch einen zweiten hätte, müsste dieser nicht pauschal über die Knappschaft abgerechnet werden, sondern "normal" mit der Folge, dass brutto nicht mehr gleich netto wäre, sondern dies auf einen "1-€-Job" hinausliefe, ich also Zeit, die ich wegen des Examens nicht habe, investiere und am Ende nicht wirklich etwas dabei rauskäme, weil ich dann ja doch noch Sozialleistungen beantragen müsste. Ich verstehe diese Logik nicht! Wie funtkioniert das denn nun mit zwei Minijobs?Also musste ich Studienkredite aufnehmen und habe eben nun auch noch diese Schulden am Bein.


    Außerdem frage ich mich wie ich zwei Jobs machen soll und dabei noch fürs Examen lernen soll???


    Stattdessen wurden mir Stellenangebote zur Bewerbung mitgegeben, die mir aufgrund meiner kurzen Abeitsmöglichkeit bis Herbst nur Absagen eingebracht haben.


    Kann mir da jemand bitte weiterhelfen? Ist es wirklich ohne finanzielle Einbußen möglich 2 mal 400 € zu verdienen? Gibt es da etwas im Gesetz? Natürlich ist mir klar, dass die ARGE mich aus der Statistik heraus haben will. Aber nach dem, was ich geschildert habe, kann das doch nicht funktionieren, oder?


    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe,


    Liliputtes[/QUOTE]

    Ich gehe mal davon aus, dass es sich um eine BAE geförderte Ausbildung handelt. Üblicherweise ist es so, dass nicht das Bildungswerk festlegt, ob dein Sohn eine zwei- oder dreieinhalbjährige Ausbildung macht, sondern der Auftraggeber, sprich Arge oder AfA. Wo wurde dieser Test gemacht?
    Der Ausbildungsvertrag ist erst dann gültig, wenn er von der entsprechenden Kammer eingetragen ist und das ist wahrscheinlich das Problem bei euch, die Kammer hat den Vertrag nicht anerkannt weil keine Ausbilderberechtigung vorliegt. Eigentlich sollte das normale Vorgehen sein, dass vorher eine Dienstantrittsvereinbarung o.ä. abgeschlossen wird, die als Vorvertrag gilt.
    Der Bildungsträger ist dafür zuständig, die Ausbildereignung vorher zu klären bzw. einen anderen betrieb zu finden. Auch die Berufsschulanmeldung sollte über den Träger laufen, er muss als Arbeitgeber ja das Ausbildungsverhältnis gegenüber der Schule bestätigen.
    Hört sich für mich so an, als hätte der Träger Mist gebaut. Da würde ich gegen vorgehen.

    Solange du zu Hause wohnst kannst du kein BAB beantragen, welches auch die Fahrtkosten mit abdecken würde!
    310€ hört sich nach geförderter Ausbildung an, da müsstest du doch einen zuständigen Betreuer beim Bildungsträger haben, der genau diese Sachen mit dir klären sollte!

    Hallo Manuel,


    grundsätzlich ist eine BaE- Förderung auch über ALG2 möglich. Das entscheidet aber immer der jeweilige Sachbearbeiter und es hängt auch davon ab, ob die dann noch Plätze frei haben.
    Wenn Dir jetz schon eine BaE- Ausbildung zugesagt ist, würde ich versuchen, dein jetziges Desaster durchzustehen, denn erstens ist eshöchst unwahrscheinlich, mit Abitur eine BaE- Förderung zu erhalten und zweitens endet die Förderungsmöglichkeit mit 25,d.h. die Arge müsste dir das sofort genehmigen.


    Viel Erfolg