Beiträge von Monkey666

    hallo,
    ich bin neu hier und hoffe man kann mir hier mit rat und tat bei seite stehen.


    ich musste meinen alg 2 antrag verlängern. bin zur zeit in eine ausbildung bzw. umschulung. dies habe ich getan und dann ist dem amt aufgefallen das sie die heiz und betreibkostenabrechnung für das jahr 2008 nicht hat. ich bin mir nicht ganz sicher aber ich denke ich habe im jahr 2008 alles eingereicht. sonst hätte das amt ja wohl auch meine bezüge gekürzt in der zeit. denke die haben es mal wieder vermasselt damit. wie schon des öfteren bei mir.
    ich bin seit ende 2008 nicht mehr mieter dieser wohnung. der vermieter ist ert ab nächster wocher erreichbar. aber der ist schon zeimlich angeschlagen vom alter her. befürchte da gibbet nicht viel.


    ich habe mich mit dem amt bereits telefonisch in verbindung gesetzt... die pochen natürlich auf ihr "recht".
    daher meine fragen:


    Muss ich dem Schreiben nachkommen nach der Zeit?


    Wenn ich es abgegeben habe und das Amt es vermasselt hat, wer hat nun recht?


    Ist es nach ca. 20 monaten falls dort eine Rückzahlung kam, eine Rückzahlung pflicht?