Danke für die nette Antwort....kannst Du mir sagen, ab welchem Alter Kinder bezüglich der Wohnungsgröße berücksichtigt werden?
Und wie verhält sich das denn mit den Nebenkosten, die steigen doch theoretisch, allein schon durch mehr Wäsche???
Was die Überprüfung des Kindsvaters betrifft (ist nur Vater der Kleinsten), ist es so, dass er laut seinen Verhältnissen nur den Mindestunterhalt zahlen kann.
Habe jetzt aber auch gehört, dass es der ARGE wohl nicht um den Unterhalt für das Kind, sondern für mich geht, s.g. Betreuungsunterhalt. Habe ehrlich gesagt noch nie von sowas gehört, dass er jetzt (wenn er könnte) Unterhalt für mich zahlen muß, weil ich durch den Erziehungsurlaub 3 Jahre dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe. Ich stehe doch finanziell in keinerlei Hinsicht in einer Beziehung zu ihm, er zahlt für das Kind und gut. Weißt Du, ob das so ist? Wir wohnen doch nicht mal zusammen.
Lg Elvira