Beiträge von lacki

    Zitat

    Ab wann wird man zu solchen Veranstaltungen hingeschickt?


    ab beginn des leistungsbezuges!


    Zitat

    Muss ich auch EDV Kurse mitmachen obwohl ich in solchen Dingen Experte bin?


    ja, auch diese kurse musst du besuchen. deine vwemeindliche qualifikation interessiert keinen menschen in der arge! hauptsache erstmal beschäftigt der mann.


    Zitat

    Kann ich z.B. selbst Kurse vorschlagen, die ich besuchen will (Office für Fortgeschrittene usw)?


    klar kannst du vorschläge machen, aber ob sie erhört werden ist eine andere sache. du hast jedenfalls keinen rechtsanspruch auf (deiner meinung nach) angemessene sinnvolle qualimaßnahmen.


    Zitat

    Ab wann wird man zu einem 1€ Job hingeschickt?


    kann auch ab beginn des leistungszeitraumes losgehen. warum denn nicht! worauf willste denn warten?

    ihr dürft euch trennen, wir sind ja schließlich kein mullahstaat!


    da ihr ein kind habt, welches die deutsche staatsbürgerschaft hat, gibt es auch keine probleme mit der aufenthaltserlaubnis.
    da dein mann hartz4-bezieher ist, wird er auch keinen unterhalt für dich oder die tochter zahlen können und müssen.
    also: ihr musst euch zunächst räumlich trennen, dass deisst, er oder du mit tochter suchen sich eine eigene wohnung. dann musst du unterhaltsvorschuss(beim jugendamt) und hartz4 für die tochter beantragen. evt. für dich auch, abhängig, ob du bafög bekommst bzw. anspruch darauf hast. in den hartz4-leistungen sind dann auch die miete für eine angemessene wohnung enthalten.

    lass dich doch kündigen, wenn die so unzufrieden mit dir sind. wenn ich das richtig verstehe, handelt es sich um eine geringfügige beschäftigung, oder? da gibt es ehedem keinen kündigungsschutz.

    ja, mit 700 euro brutto kriegst du noch kinderheld. aber du musst es schon beantragen und die entsprechenden einkommensnachweise vorlegen. da geht nichts automatisch und hinterhertragen wird man die auch kein geld.

    ist aber die ubliche verfahrensweise. es wird bei einer dauernebentätigkeit von einem fiktiven einkommen ausgegangen und wenn die einkommensbescheinigungen vorliegen, wird nach.und abgerechnet. unter umständen kann dass auch alle drei monate gemacht werden.

    grundsätzlich geht es nach quadratmeteranzahl, mietpreis und niemals nach anzahl der zimmer. damit hast du und dein sohn einen anspruch von 60 qm. egal wieviel zimmer das sind. und die warmmiete muss auch angemessen sein. in berlin z.b. 444 euro für zwei personen.

    444 euro ist der berliner richtwert für einen 2-personenhaushalt. diese kann um 10 prozent überschritten werden, wenn man u.a. mehr als 15 jahre in der wohnung lebt. am ende wird es so kommen, dass ihr die differenz von 444 € zu 484,36 € (da sind die kosten für warmwasser bereits rausgerechnet) wahrscheinlich aus eurer regelleistung zahlen müsst. oder ihr zieht um oder, wie schon angedeutet, ihr handelt mit dem vermieter die nottokaltmiete um 40 euro runter, damit es wieder passt. 6 monate habt ihr nun zeit dafür.


    die arge hat recht. es zählt das zuflussprinzip, und dir ist das januargehalt noch im januar zugeflossen. wäre es am 01. februar gekommen, dann hättest du es einbehalten können.
    die ende dezember von der arge gezahlten hartz4-bezüge sind sozusagen ein kalkuliertes darlehnen gewesen.

    Zitat

    angebot habe im ausland zu arbeiten was leider nur für 6 monate


    in thailand für 6 monate, das ist aber nicht von nachhaltigkeit geprägt. du musst hier in deutschland an maßnahmen und fortbildungen teilnehmen und für immer aus der bedürftigkeit rauszukommen. und in der tat, ich habe mal gegoogelt, ein arbeitsvisum für 6 monate wird in thalland grundsätzlich nicht erteilt, selbst wenn man mit einer thailänderin verheiratet ist, gibt es nur eine aufenthaltserlaubnis, aber keine arbeitserlaubmnis. lediglich ein dreimonatiges arbeitsvisum für mitarbeiter von firmen, die in thailand niederlassungen haben.


    http://www.thailand-info.de/thailandinfo/visum/


    also verscheißern können wir uns alleine., du lügner!


    Zitat

    Außerdem habe ich bei der Arge schon einen zettel gesehen in der art das die zumindest innerhalb europas kosten übernehmen bei befristeten Anstellung im ausland.


    quatsch hier kein dummes zeug, paragraph 7, absatz 4 gibt dazu unmißverständlich auskunft:


    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html


    schreib trotzdem mal ne karte, du sonnenkönig!:D

    habe mal weiter gegoogelt und folgende schlussfolgerung:


    also wenn dir umzug nicht von der arge zum zwecke der reduzierung der kosten der unterkunft angeordnet wurde, sondern wie bei euch auf eigeninitiative zurückzuführen ist, dann wird keine doppelte miete übernommen.

    Zitat

    Wenn mindestens ein Elternteil aus der Familie auf Arbeitslosengeld II Leistungen angewiesen ist, so soll es nach einem neuen Gesetzesentwurf des Bundeskabinettes 100 Euro pro schulpflichtigen Kind für Schulmaterialen geben. Die zusätzlichen Zahlungen sollen bis zum zehnten Schuljahr immer zu Beginn des neuen Schuljahres ausgezahlt werd


    also nur bis zur 10.klasse. reicht ja auch!

    ich habe mal die 3/7-reglung gegoogelt. dabei grht rs um unterhaltsansprüche getrennt oder geschiedener ehegatten.


    Zitat

    Mein Sohn mailte mir, das ich jetzt wieder bezahlen soll, wie vorher....300€ jeden Monat.


    das ist eine völlig abwegige forderung. darüber müsste ggf. ein familiengericht entscheiden.

    ich staune immer wieder über derartige fragen von vermeintlichen akademikern. du hast also einige jahre studiert und bist nun nicht in der lage, dir solch einfachen fragen selbst zu googlen!