ZitatEine 100 qm große Eigentumswohnung einer Hartz 4-Antragstellerin mußte nicht verkauft werden, sie mußte aber untervermieten u. die Mieteinnahmen wurden angerechnet."
falsch, sie muss verkauft werden.
ZitatWas wenn ich die Wohnung an z.B. meine Mieter verschenke?
auch so eine schapsidee um zu retten, was definitiv nicht zuretten ist. man darf sein vermögen nicht verschleudern, verschenken oder verschleiern.
also verschenken darfste das eigentlich schon, aber fiktiv rechnen sie dir doch den taxwert der immobilie an. aus der nummer kommste nicht mehr raus.