Beiträge von lacki

    wer sich gemeinsam eine Wohnung sucht, dem kann man auch ein gegenseitiges für einander einstehen unterstellen. Aber das ist hier ehedem kein Thema, denn die Studentin hat keinen Anspruch auf Hartz4. Er bekommt vom Jobcenter 391 € und die Hälfte der Miete. Sie Bafög oder Eltern oder eigenes Einkommen.

    Wenn ihr euch gemeinsam eine Wohnung sucht, dann geht man als Bedarfsgemeinschaft aus. Untervermietung kommt ja hier nicht zum tragen! Einen Anspruch auf H4 sehe ich weiterhin, aber nur für dich. Deine Freundin hat als Studentin keinen H4-Anspruch, sondern ggf. Bafög!

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    Das ganze bitte auch nicht falsch auffassen.


    Ich habe gelernt zwischen den Zeilen zu lesen. Mit diesem Satz hast du dich doch schon vorher entschuldigt und gezeigt, dass du ein schlechtes Gewissen hast.
    Aber wie ich deinen Zeilen entnehmen kann haben ja ehedem die anderen Schuld am eigenen Versagen! Es ist wie es immer ist!

    such dir Arbeit, basta! Hängst ja nun schon mindestens seit April in den Seilen. Zudem habe ich den Eindruck, dass du ein noch relativ junger Mann bist. Von mir würdest du einen kräftigenTritt in den Arsch Richtung Osten bekommen, sodass du in einem Nordkoreanischen Arbeitslager landen würdest!

    100 € für jeden anrechnungsfrei und den Rest schwarz auf der Hand. Das ist in Berlin besonders bei den türkischen Dönerbuden und Gemüseläden Standard. Aber was soll's, wenn der Staat sich so bescheißen lässt, dann ist es auch gut. Letztlich ist die Schwarzarbeit auch Bruttosozialprodukt und trägt zur Wertschöpfung bei!

    scheinbar hast du auf Grund deines Einkommens deiner Lebensgefährten keinen Anspruch auf Hartz4. Da musst du dich halt selbst um eine Weiterbildung bemühen.

    Da wäre erstmal zu klären, ob ihr Leistungsbezieher seid. Und wer ist der Eigentümer des Hauses, wo die neuen Fenster eingebaut werden sollen? Energiesparende Fenster im allgemeinen sind allerdings teurer als die daraus resultierenden Heizkosteneinsparungen.

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    Kann man den sonstigen Verbindlichkeiten, wie Fitness-Studio, Abo´s, etc fristlos kündigen,


    wohl kaum, es sei denn, die Dienstleister hätten in ihren AGB's (Allgemeine Geschäftsbedingungen) entsprechende Klauseln eingearbeitet. Das wiederum glaube ich nicht. Da könnt ihr nur auf Kulanz der Leute hoffen.


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    da mein Mann in Hartz 4 geht.


    naja, auch du bist dann im Rahmen einer Bedarfsgemeinschaft eine Hartz4-Empfängerin, auch wenn es schwer fällt, sowas zu akzeptieren. Du bist zur Mitwirkung in allen diesbezüglichen Angelegenheiten verpflichtet.

    Die vom Jobcenter nehmen als Berechnungsgrundlage den Nettolohn der letzten 6 Monate. Nach 6 Monaten wird dann rückwirkend nachgerechnet, ob eine Überbezahlung stattfand oder ihr für diesen Zeitraum weitere Hartz4-Zahlungen erhalten werdet.

    im Rahmen der Niederlassungsfreiheit könnt ihr hinziehen wo ihr wollt. Auch muss die Miete in der Höhe übernommen werden, die für die Stadt/Landkreis angemessen ist. Umzugskosten und ähnliches muss nicht vom Amt übernommen werden.

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    Bedeutet aber auch das ich den H4 Bezug zurückzahlen muss, da die Rente am 31.07.2015 auf das Konto kommt.
    Sehe ich das richtig?


    ja, so ist es. Rente zählt dann ja als Einkommen. So ist es ja mit dem Arbeitseinkommen auch!