Beiträge von NaddelBabyi

    Jetzt haltet aber mal den Ball flach.
    Ok, war so krass geschrieben, aber bestimmt nicht so gemeint.
    Sowas brauch ich Mir vom Amt aber auch nicht bieten zu lassen, meine Eltern könnten mich genauso gut rausschmeißen, wenn die dafür Verantwortich sein wollen, dass dann eine junge Frau mit einen Kind auf der Straße sitzt.
    Ich mein ich solchen Fällen ist dass Amt ja schließlich da um zu Helfen, und dass gerade ausländische Mitbürger bevorzugt werden.
    Das Amt kann nicht verlangen dass die Eltern für die kompletten Kosten aufkommen sollen, nur weil sie ja ach so viel verdienen. Und Unterhaltspflichting sind sie nicht, das kapiert iwie keiner, das haben auch eigendes Leben zu finanzieren.
    Schließlich sind auch Anschaffungen nötig die man brauch bevor das Kind kommt.
    Da sollt sich das Amt mal bisschen Gednaken machen, er hier frecher ist.
    Ich hab's mir nicht ausgesucht zu jung Mutter zu werden, aber davon versteht die 'alte' Genreationen ja heut zu tage eh kaum was. Dann heißt es gleich zu Dumm zum Verhüten & dersgleichen.


    Und die Untehraltspflicht der Eltern fällt weg, komischweiße erzählen die mir das bei ProFamiola, selsbt dass das Einkommen der Eltern keine Rolle spielen darf, weil's um Mich egth & nicht um Die.



    Link!
    http://dejure.org/gesetze/SGB_II/33.html



    (2) Ein Unterhaltsanspruch nach bürgerlichem Recht geht nicht über, wenn die unterhaltsberechtigte Person


    1. mit dem Verpflichteten in einer Bedarfsgemeinschaft lebt,
    2. mit dem Verpflichteten verwandt ist und den Unterhaltsanspruch nicht geltend macht; dies gilt nicht für Unterhaltsansprüche
    a) minderjähriger Hilfebedürftiger,
    b) von Hilfebedürftigen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet und die Erstausbildung noch nicht abgeschlossen haben,
    gegen ihre Eltern,
    3. in einem Kindschaftsverhältnis zum Verpflichteten steht und
    a) schwanger ist oder
    b) ihr leibliches Kind bis zur Vollendung seines sechsten Lebensjahres betreut.
    Der Übergang ist auch ausgeschlossen, soweit der Unterhaltsanspruch durch laufende Zahlung erfüllt wird. Der Anspruch geht nur über, soweit das Einkommen und Vermögen der unterhaltsverpflichteten Person das nach den §§ 11 und 12 zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen übersteigt.

    Ja ne so sollt da nicht gemeint sein, aber gerade bei usn im Ort ist es, dass die ganzen Auslände rnur zum Amt rennen müssne, von wegen mit fehlt das etc & die kriegen alles in Hintern gesteckt, udn wenn man als reinDeutscher mal was verlangt, dass mus man richtig drum kämpfen.

    Hallo.


    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, hab schon knapp ne stundelang gegoogelt, aber finde nichts was direkt auf mein Thema passt.



    Ich bin 17, gerade im 4ten Monat Schwanger, werde ich 2 Monat Volljärhig, das Kind wird um Weihnachtne rum erwartet, wohne noch bei meinen Eltern udn bin jetzt gerade mit der Schule fertig geworden.
    Da aufgrund Platzmangel hier kein Platz ist, das Kind hier aufzuziehen und ich auch gerne mit dem Vater des Kindes in eine eigende Wohnung ziehen möchte, war ich bei der Arge. Der Vater des Kinde,s hat selber die Schule jetzt erst fertig, ist vllt dbaie jetzt eine Ausbildung anzufangne aber ist noch nichts sicher. Er selber wird von der Jugendhilfe betreut, eine Einrichtung die Jugendlichen wenn sie starke probleme haben eine Wohnung finanzieren. Ich weiß jetzt nicht wie dass die Arge so sieht. Da von uns beiden kein eigendes Einkommen ist. Was sthet mir genrell alles zu?
    Aufjedenfall wurde mir beim Termin sehr abstraktake Sachen erzählt ..


    .. die meinen wenn die Eltern genug verdienen müssen die für die Kosten aufkommen, dabei meinten die bei ProFamila, grad weil ich jetzt Schwanger bin sind die nicht mehr Unterhaltpflichtig & die dürfen das Gehalt der Eltern nicht berechnen etc. (grad auch weil's Kind kommt wenn ich 18 bin).
    Eiglt steht’s ja einem zu, ja das sehn die bei Mir iwie nicht, ich hab gesagt bei uns im Haus is zu wenig Platz um noch son Würmchen da unter zu bringen ...
    Und ja die meinte das ist fraglich ob die Wohnung zugestimmt wird und so was oô
    Und wegen Arbeitslosengeld 2 steht ja Mir ja zu dann, und die meinten ja erst wenn's Kind da ist etc, aber da ist auch Schwangerschaftsmode wenn etc im Begriffen und so, da geht’s jezz nicht darum dass ich unbedingt will, sonders ums Prinzip, was soll ich mit Schwangerschaftsmode wenn's Kind da ist.
    Total behindert. Da sagt die Mir kackst dreist ins Gesicht, wieso sollte der Staat dafür aufkommen und eure Dummheit bezahlen wenn die Eltern genug verdienen, Vermögen etc da ist, da sag ich kackdreist zurück, sie können aber ganz bestimmt nicht von Eltern verlangen dass die ihre Kinder so heftig unterstützen müssen (!) von wegen Wohnung etc alles, es geht schließlich um MICH & nicht um meinen Eltern, ich verdien kein eignendes Geld, und in solchen Sachen ist das Amt ja wohl da, wozu bezahlen die Eltern den bitte steuern. bezahlen wo sind wa denn hier ^^


    Jetzt ist die Frage ob's gerecht ist, was die Mir da erzählen.
    Wie das Abläuft trotzdem mit dem ALG 2 Antrag, ab wann ich den einreichen kann.
    Und wegen der eigenden Wohnung, ich hab mich selber schon auf die Suche gemacht, die haben Mir von Amt selbst den Zettle mitgegebn, wie groß udn wie teuer die Wohnugn sein darf.
    Und die Wohnungen die ich bis jetzt angeguckt habe, sidn die Vermietr sehr verständnis voll & würnd eMir die Wohnugn sehr gönnen.
    Ich hab jetzt Angst wegen dem Arbeitsamt dass es nicht so abläuft.
    Gerade auch weil ich Antrag stlelen müsste auf Wohnungseraustttung ..



    :confused: