Beiträge von ela01

    Frage: ich warte seit fast 5 Monaten auf meinen korekten bescheid.
    Zur vorgeschichte: Ich habe eine nebentätigkeit aufgenommen (400 euro job) dies rechnet das amt natürlich an.
    Nur habe ich immer noch nicht den neuen Bescheid...es wurden mir immer 33 euro überwiesen ohne das ich den bescheid hatte , somit konnte und kann ich natürlich nichts nachvollziehen.
    Jetzt vor 1 Monat mußte ich neu beantragen , wieder einen Bewilligungsbeschied bekommen in dem steht stehen mir für Lebensunterhalt knapp 70 euro zu, überwiesen wurden wieder nur 33 euro!!
    Ich habe mehrmals Telefonisch den korrekten bescheid verlangt aber nichts passierte.
    Darf die Arge das eigentlich?Sind bescheide nicht rechtswirksam??

    Hallo!
    Ich hoffe das mir hier jemand helfen kann ich bin dem Amt so ziemlich hilflos gegenüber!
    Ich habe einen 400 euro job auf nachtschicht,fange Abends um 22 uhr an bis Morgens um 5 uhr in der Wechselschicht heißt ich arbeite 5 Tage dann 10 tage "frei" dann wieder 5 Tage nachtschicht!Nun kam meine tolle Argeberaterin auf die Idee ich sollte doch noch eine Maßnahme bei der BNW mitmachen und an den Tagen wo ich Nachtschicht habe dann halt erst vormittags zur Maßnahme gehen..... heißt im Klartext,ich soll abends 22 uhr bis 5 uhr Nachtwache machen dann um ca 11-12 uhr zur Maßnahme bis 16:30 und am selben Abend wieder in die Nachtschicht....Ich habe bereits meiner Beraterin erklärt das ich 1 tag vor und einen Tag nach der nachtwache sowie an den tagen der Nachtwache nicht zur Maßnahme gehen kann da das Schlaftechnisch gar nicht möglich ist sowie wenn ich an den Wochenenden arbeiten muss dieses ja dann wieder in die Woche der Maßnahme ausgegelichen werden muss...heißt..wenn ich Mittwoch bis Sonntag Nachtwache hatte muss ich doch 2 Tage als Ausgleich in der Folgewoche bekommen sonst wäre es ja eine 7 Tage woche mit einem fast 17 std tag!!!
    Meine Beraterin besteht aber darauf das ich diese maßnahme mache!!!!!!!!!!!!Gibt es da irgendeinen Gesetzliche regelung??Hilft mir bitte!