Beiträge von Litia.de

    Hi kaleydo,


    also warst Du vorher Auszubildener?


    Die Einnahmen musst Du der Familienkasse mitteilen, sonst kann das Februar/März 2011 ziemlich fies werden bei der Prüfung :o. Genau genommen musst Du auch den Arbeitsvertrag für diese Zeit einreichen - sofern vorhanden. Die Verdienstabrechnung wird aber auf jedem Fall angefordert.


    Die 8004 Euro gelten immer dann, wenn Du auch einen grundsätzlichen Anspruch auf KG besitzt. Also auch für die Übergangszeit, da Du/ deine Eltern ja auch da das KG erhalten.


    Der Anspruch auf das ALG1 ist okay. Du kannst weiterhin KG erhalten - im Rahmen der o.g. Einkommensgrenze.


    Konnte ich Dir helfen oder hast Du noch Fragen?


    LG
    Simon

    Hallo luna,


    ich hab auf meinem Blog einen Artikel darüber verfasst. Da findest Du auch den Link zu deiner örtlichen Stelle, die für dich das Elterngeld bewilligen wird.


    Du wirst KG erhalten. Unter welchen Bedingungen und in welcher Höhe kann ich noch nicht genau sagen - sry :o.


    Du kannst in jedem Fall aber als Selbständige beantragen und weiter arbeiten, aber nur eine begrenzte Std.-Anzahl. Das lässt sich bei Selbständigen übrigens klasse kontrollieren :D.


    LG
    Simon

    Hi baen,


    etwas undursichtig alles, aber bekommen wir schon hin :D.


    Was hast Du zuletzt gemacht? Abi?


    Ich bin ein Mensch, der nach möglichst einfachen und plausiblen Lösungen sucht. Vorschlag:


    Familienkasse anrufen und dir das Formular "KG5 - Einkünfte und Bezüge" anfordern oder dies bei www.familienkasse.de downloaden.


    Das Formular KG5 ausfüllen und folgende Unterlagen mit beifügen:
    - Kopie Abi-Zeugnis
    - Absichtserklärung
    -Arbeitsvertrag


    Absichtserklärung sieht folgender Maßen aus:


    DIN A4 Blatt, als Überschrift "Absichtserklärung", aktl. Datum und die Kindergeldnummer rechts aufschreiben.


    Dann formulierst Du völlig frei, dass Du dich um einen Studienplatz bemühst. Wichtig ist, dass Du mit beischreibst, an welcher Uni du dich bewerben möchtest, zu welchm Studiengang und zu welchem Semester. Die Bewerbung sollte natülich zum nächstmöglichen Zeitpunkt stattfinden. Wenn Du in diesem Wintersemester bereits anfangen könntest, kannst Du dich also nicht ohne Begründung erst zum WS 2011 bewerben. Begründe für so einen Fall, dass Du weiter Pratika`s machen möchtest. Evtl. könntest Du ein Kurzzeitpraktikum wirklich zeitnah aufnehmen?


    Damit würdest Du weiterhin Kindergeld erhalten.


    Wenn das für dich alles nicht möglich ist, müsstest Du dich bei der Arbeitsagentur als "Ausbildungssuchend" melden. Vor Ort solltest Du jedoch nicht zwingend erwähnen, dass Du studieren möchtest. Denk dir da was aus :p. Eine Ausbildungsstelle als Kaufmann soll ja auch ganz toll sein. Wenn Du dich dann im Sommer 2011 umentscheidest und lieber studieren möchtest ist das ja nicht strafbar und dein Kindergeld wird nicht zurück gefordert!


    Für den Fall benötigst Du noch zusätzlich das Formular "KG11a - Mitteilung über ein Kind ohne Ausbildung- und Arbeitsplatz".


    Deine Mutter ist in einem Arbeitsverhältnis, der an dem ö.D. angelehnt ist. Sie kann bei der Familienkasse anrufen und sich eine Kindergeldbescheinigung zuschicken lassen.


    Alle Fragen geklärt oder noch auf etwas näher eingehen?


    LG
    Simon

    Hi BineNRW,


    mhhh.... mit deinem Einwand hast Du schon Recht! Also in den Chat locken möchte ich aber keinen :D! Meißt kann man über so ein Medium einfach die Situation besser klären. Aber die Antworten usw. müssen auch hier dargestellt werden, dass stimmt.


    Bisher ist aber auch kein Fragestellender in den Chat gekommen :rolleyes: - daher sollte der jetzige Schaden doch recht gering sein :p.




    BineNRW, hast Du vielleicht eine gute Idee? Über den Chat habe ich einfch gute Erfahrungen auf meiner Seite machen können. Die Antwort kann ich dann natürlich auch hier abschließend darstellen und eine Beschreibung hinzufügen.


    LG
    Simon

    Hallo moniwiss,


    wenn sowas über einen Makler läuft, wird es immer teuer - ich kenn das :o.



    Also... Was verdienst Du monatlich Brutto und welche Einnahmen hat dein Kind - sprich Unterhaltsleistungen. Dein Verdienst ist deshalb so wichtig, weil davon viele Leistungen abhängen.


    Wenn Du es nicht öffentlich angeben möchtest, dann schreib mir eine PN oder nutz den Link in meiner Signatur.


    LG

    Du wirst die Bescheinigung auf jeden Falle einreichen müssen :o. Wenn die Frage vom Ende der Ausbildung gestellt wird, kannst Du dennen auch einfach dein letztes Abschlusszeugnis kopieren.


    Wenn wir uns über das Schreiben nochmal unterhalten sollen, dann komm bitte in meinen Live-Chat. Ich denke, dass man das über diesen Weg schneller klären kann. :D Bin i.d.R. ab 19 Uhr immer online.


    LG & ein schönes Wochenende
    Simon

    Hi miss,


    bitte unbedingt einen Antrag bei der Familienkasse stellen, wenn dein Einkommen mit deinem Partner inkl. dem ALG 1 900 € mtl übersteigt. Das ist die Mindesteinkommensgrenze. Im Zuge dessen auch bei der zuständigen Stelle für Wohngeld anklopfen :D


    Die Onlinerechner würde ich nicht nutzen, da diese dir max. einen Trend andeuten kann. Für die genaue Berechnung musst Du einen Antrag stellen. Vorab dieses auszurechnen ist wirklich nicht einfach, da auch deine Kosten mit angerechnet werden. Sprich die Unterkunftskosten, Haftpflichtversicherung KFZ usw.


    Wenn ich dir helfen soll, sag bescheid.


    LG
    Simon

    Hi anke1405,


    einen Einspruch kannst Du immer gegen einen Bescheid formulieren. Ob es allerdings Erfolg hat, kann ich dir leider nicht sagen.


    Hast Du die Möglichkeiten bereits versucht, dass Du Wohngeld und Kinderzuschlag erhälst? Im Zweifel das ALG II als ergänzende Leistung beziehen kannst? Immerhin wäre die Höhe des Sockelbetrages ( 300 Euro ) anrechnungsfrei.


    Wieviel Kinder hast Du und beziehst Du Leistungen außer dem Kindergeld? Geht dein Mann arbeiten und wenn ja, was verdient er Brutto mtl.


    LG
    Simon

    Hallo dirkster,


    welche Nachweise genau werden von Dir angefordert? Ich gehe von einer abschließenden Prüfung aus, da deine Akte vernichtet wird. Deswegen müsste ich wissen, was genau Dir geschrieben wurde. Ich kann Dir dann gerne weiterhelfen. :p


    LG

    Hallo Kollektiv_Jägerweg,


    das Kindergeld selber steht leider nur der Mutter zu, da dein Sohn dort auch lebt. Die Erhöhung des Leistungssatzes auf 67 % in dem Bereich ALG I sollte möglich sein - kann ich dir mit Sicherheit aber erst am Freitag sagen. Dann gebe ich dir auch gerne den passenden Paragraphen dazu und welche Nachweise Du benötigst.


    Wenn deine Frage noch nicht beantwortet ist, dann meld dich vielleicht am Freitag ab 19 Uhr kurz bei mir. Ich habe einen kleinen Blog mit Live-Support - hier zu finden. Dann können wir kurz chatten oder Du schreibst mir eine eMail.


    Darf ich eigentlich hier selber auf meine Seite verlinken? :D Wenn nicht, bitte ich um einen kurzen Hinweis.


    LG
    Simon