Hallo Edgar, vielen Dank für diese Antwort, vor allem auch für den Link.
Kannst du ober jemand anders mir dann auch sagen, wie es sich dann in dem ersten Monat verhält, in dem man dann wieder arbeitet?
Bei dem Link steht, man sei so lange Leistungsberechtigt, bis das 1. Gehalt ausgezahlt wird.
Stimmt das? Ich dachte man sei nur so lange Leistungsberechtigt, wie man auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht? Sollte wirklich das Prinzip gelten, man erhällt so lange Leistungen nach ALG II, bis zum 1. Gehaltseingang, könnte also der 1. Gehaltseingang 3 Monate verzögert werden, und man würde für diese Zeit Geld erhalten, und danach das Arbeitsentgelt für 3 Monate? Wäre ja auch nicht fair oder Sinn der Sache.
Mich wundert an diesem Zuflussprinzip, das der Stichtag der 1. des Monats ist.
Was kann der Arbeitslose dafür, wenn der Ex-Chef das letzte Gehalt nicht wie gewöhnlich am Ende des aktuellen sondern am Anfang des nächsten Monats auszahlt?
Das Prinzip, man könne ja von dem Geldeingang den aktuellen Monat bestreiten, verstehe ich, nicht jedoch die Tatsache man hätte Leistungen nach ALG II erhalten, wäre dieses Geld 2 Tage eher auf dem eigenen Konto eingegangen.
Aber den nächsten Monat, den 1. den man wieder Arbeit gefunden hat müsste man dann immer noch Leistungen erhalten, oder das Sozialsystem lässt einen da völlig in der Luft hängen, um nicht zu sagen verhungern, was im aktuell vorliegen Fall auch passiert wäre, wären nicht Freunde mit ihrem eigenen Dispo eingesprungen.